Antrag | 13.12.2013

Ackermannbogen: Muss das „München-Modell-Miete“ nachjustiert werden?

Anfrage

In der Verhandlung, ob die Mieterhöhungen in der Elisabeth-Kohn-Straße am Ackermannbogen einen Missbrauch des München-Modells darstelle, wurde vom Gericht die Frage aufgeworfen, ob denn die Mieter sich bei ihrer Klage überhaupt auf das München-Modell berufen könnten. Die Absicht, günstigen Wohnraum zu schaffen, ist im Kaufvertrag wohl erkennbar, die vertraglichen Regelungen scheinen jedoch auslegbar zu sein. Da keine Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz vorläge, im Mietvertrag kein Bezug auf das München-Modell aufgenommen worden sei und ein Vertrag zugunsten eines Dritten nicht zwingend erkennbar sei, könne wohl nur die LH München als Verkäuferin die Frage, ob die im Kaufvertrag getroffenen Bedingungen eingehalten wurden, klären (lassen). Hierzu lagen dem Gericht keine Erkenntnisse vor, sodass es eine derartige Prüfung anregte.
Ich frage daher:

1) Hat die Verwaltung geprüft, ob in diesem Fall seitens des Käufers eine Vertragsverletzung vorliegt?

2) Sind die Regelungen in den Kaufverträgen zum „München-Modell-Miete“ mittlerweile unmissverständlich?

3) Beabsichtigt die Verwaltung künftig einen Hinweis auf die Regelungen im „München-Modell-Miete“ und im „Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB)“ in die Mietverträge aufnehmen zu lassen, damit auch der Mieter in die Lage versetzt wird, gegen einen möglichen Missbrauch vorzugehen?

Initiative:
Sabine Krieger
Gülseren Demirel
Mitglieder des Stadtrates