Pressemitteilung | 17.11.2010

Armutsgrenze gilt auch für Flüchtlinge

P R E S S E M I T T E I L U N G

Armutsgrenze gilt auch für Flüchtlinge

Eine deutliche Erhöhung der Sozialleistungen für AsylbewerberInnen erwartet der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste, Siegfried Benker, von der angekündigten Berechnung des Bedarfs der Flüchtlinge. Benker hatte bereits im vergangenen Februar darauf hingewiesen, dass die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichturteils über die Ermittlung der Hartz IV-Sätze auch auf die Leistungen für AsylbewerberInnen anzuwenden sind. Auf Benkers Antrag hatte der Stadtrat im April beschlossen, über den Deutschen Städtetag auf eine Überprüfung und bedarfsgerechte Anpassung der Sätze hinzuwirken.

Siegfried Benker: „Es ist eine schweres Versäumnis der Politik, die Bedürfnisse der Flüchtlinge so lange ignoriert zu haben. Wir begrüßen daher, dass die Leistungen für AsylbewerberInnen, die seit ihrer Einführung 1993 nicht erhöht worden sind, endlich überprüft und dem wahren Bedarf angepasst werden. Die bekanntlich auch nicht gerade üppigen Leistungen nach dem SGB II sind seitdem im Verhältnis um ca. 28 % gestiegen, nach dem SGB XII unter Zugrundelegung der Münchner Regelsätze sogar um ca. 37 %. Für Asylbewerberinnen gilt immer noch ein Satz von 225 €, wovon in Bayern wegen der erniedrigenden Essenspakete-Regelung nur gut 40 € bar ausgezahlt werden.
Durch den 17 jährigen Verfassungsbruch, der die Bedürfnisse der Flüchtlinge unter die Armutsgrenze definiert hat, wurden zigtausenden von Flüchtlingen lebensnotwendige Leistungen vorenthalten. Das könnte der Gesetzgeber wieder ein bisschen gut machen, wenn er jetzt schneller arbeitet und den Flüchtlingen endlich das gibt, was sie zum Leben brauchen. Das Geld dafür könnte der Freistaat Bayern z. B. dadurch einsparen dass er die Praxis der entwürdigenden Essenspakete einstellt, die teurer sind als wenn die Flüchtlinge selbst einkaufen gehen.“