Antrag | 25.06.2010

Auf dem Weg zur Inklusion: Behinderten Kindern mehr Teilhabe im Freizeitbereich ermöglichen

Antrag

Auf dem Weg zur Inklusion:
Behinderten Kindern mehr Teilhabe im Freizeitbereich ermöglichen
Die Landeshauptstadt München wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass behinderte Kinder an Freizeitangeboten für alle Kinder teilnehmen können, dass also die Inklusion behinderter Kinder bei Freizeitangeboten ausgeweitet wird. Dazu ist es notwendig die Schnittstellen und möglichen Schnittmengen zwischen der Landeshauptstadt München und dem Bezirk Oberbayern zu prüfen. Hier insbesondere die Schnittstellen der

  • offenen Kinder- und Jugendarbeit (finanziert durch die Kommune) und der offenen Behindertenarbeit (finanziert durch den Bezirk Oberbayern) um mögliche Kooperationspotentiale auszuschöpfen
  • zu prüfen wäre, welche Stelle welche Aufgaben übernehmen kann, damit die Teilhabe für behinderte Kinder an Freizeitveranstaltungen ermöglicht und/oder vereinfacht wird; wichtig ist ein Abgleich beider Stellen miteinander, damit Arbeit nicht unnötig parallel geleistet wird
  • zu prüfen wäre, in welcher Form von Seiten der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Oberbayern den Kindern Teilhabeleistungen zur Verfügung gestellt werden können, um an einer Freizeitveranstaltung teilzunehmen und inwieweit diese finanziert oder in anderer Weise organisiert werden können (z.B. braucht ein Kind Unterstützung in Form eines Helfers, um an einer Freizeit teilnehmen zu können; hier sollte nach innovativen Wegen gesucht werden, wie der erhöhte Betreuungsbedarf finanziert und die Kosten des Helfers für Kost und Logis übernommen werden können)
  • im Bereich der Teilhabeleistungen besteht bei Eltern behinderter Kinder derzeit eine große Unsicherheit, inwieweit diese vom Bezirk Oberbayern auch für Kinder unter 10 Jahren und/oder bei einem Behinderungsgrad unter 100 % gewährt werden; die Stadt München wird gebeten, sich beim Bezirk Oberbayern dafür einzusetzen, dass diese Leistungen auch nach dem Moratorium zu Teilhabeleistungen, welches Ende 2010 ausläuft, weiterhin vom Bezirk Oberbayern übernommen werden

Begründung:
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde im Dezember 2006 in der Generalversammlung der UN und im Dezember 2008 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. Darin ist in Artikel 30 , „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ explizit aufgeführt, dass sicherzustellen ist, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt an Spiel-, Erholungs-, Freizeit und Sportaktivitäten teilnehmen können.

Fraktion Bündnis 90/die Grünen – rosa liste

Initiative:
Jutta Koller
Gülseren Demirel
Siegfried Benker