Antrag | 01.10.2009

Aufhebung des Denkmalschutzes für die Häuser in der Türkenstraße 52 und 54

Anfrage

Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz hat im Sommer 2008 den Denkmalschutz für die Anwesen Türkenstraße 52 Vorder- und Rückgebäude und 54 Rückgebäude aufgehoben. In Folge der Aufhebung des Denkmalschutzes können bauliche Eingriffe bzw. der Abriss der Häuser leichter vollzogen werden, wodurch wiederum die angestammten Mieter vertrieben werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Mit welcher Begründung wurden die beiden Anwesen Türkenstraße 52 Vorder- und Rückgebäude und 54 Rückgebäude aus der Denkmalliste gestrichen?

2. Wieviele Wohngebäude in München haben in den vergangenen Jahren den Denkmalschutzstatus verloren? Gibt es Häufungen in einem bestimmten Zeitraum?

3. Trifft es zu, dass die Untere Denkmalschutzbehörde bei Streichungen aus der Denkmalliste nicht gehört wird? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Tatsache, dass die Untere Denkmalschutzbehörde in München nicht gehört wird und ab wann gilt diese Verfahrensweise? Welche Objekte wurden in München in den vergangenen Jahren aus der Denkmalliste gestrichen, ohne dass die Untere Denkmalschutzbehörde gehört wurde?

4. Welche Handhabe besteht von Seiten der Stadt München, den Denkmalschutz für ein Gebäude zu erhalten, wenn das Landesamt den Schutz aufheben möchte?

5. Inwiefern wirkt sich die Aufhebung des Denkmalschutzes in der Türkenstraße 52 Vorder- und Rückgebäude und 54 Rückgebäude auf die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben aus?

6. Welche Bauvorhaben sind in der Türkenstraße 52 und 54 geplant?

7. Sind diese genehmigungsfähig?

Initiative:
Jutta Koller
Sabine Krieger