Pressemitteilung | 28.02.2019

Barrierefreier Zugang zu Arztpraxen ist Pflicht!

P R E S S E M I T T E I L U N G

Ein Großteil der rund 100.000 Arztpraxen in Deutschland ist nicht ohne Bewältigung von Stufen oder Treppen zu erreichen. Nur jede dritte Praxis verfügt über wenigstens ein Merkmal der Barrierefreiheit wie beispielsweise einen barrierefreien Zugang oder ein Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung. Auch in München ist dies ein bekanntes Problem, wie im November 2018 bei der Konferenz „Gesundheit im Alter fördern – Strategien und Herausforderungen in der Kommune“ deutlich geworden ist.
Stadtrat Oswald Utz kennt aus seiner Arbeit als Behindertenbeauftragter der Stadt genügend Fälle, in denen Mobilitätseingeschränkte weite Wege auf sich nehmen müssen, um eine bestimmte ärztliche Leistung zu erhalten. Utz hat die Probleme daher in einer Anfrage aufgegriffen, in der er sich nach der Zahl der barrierefreien Praxen und nach den Möglichkeiten erkundigt, Abhilfe zu schaffen.
Oswald Utz: „Grundsätzlich haben die Behörden laut Behindertenrechtskonvention die Pflicht, für einen barrierefreien Zugang zu Gesundheitseinrichtungen zu sorgen. Tatsächlich findet diese Vorschrift aber nur bei Praxisneubauten oder Nutzungsänderungen Anwendung, nicht jedoch bei bestehenden Praxen. Es kommt vor, dass Menschen weit außerhalb der Stadtgrenzen einen Facharzt aufsuchen müssen, weil sie in München keinen Zugang zu einer entsprechenden Praxis haben. Hier ist die Stadt gefragt, die Initiative zu ergreifen, damit im Stadtgebiet wenigstens eine ‚Grundversorgung‘ an Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen mit barrierefreiem Zugang gewährleistet ist.“