Antrag | 05.04.2016

Bericht über den Prüfbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) zur Zusammenarbeit der Flughafen München GmbH mit der Lufthansa AG

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Stadtrat die wesentlichen Inhalte und Kritikpunkte des oben genannten Prüfberichts darzustellen und in seiner Funktion als Mitglied der Gesellschafterversammlung bzw. als damaliger Wirtschaftsreferent der Landeshauptstadt München zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, vor allem:

  • Darstellung der Vorgänge im Juli 2011, als die Gesellschafterversammlung der FMG mit der Lufthansa ein „Memorandum of Understanding Satellit“ unterschrieben hat, wodurch die exklusive Nutzung von Terminal 2 nicht, wie ursprünglich vorgesehen, 2036 an die FMG zurück fallen wird, sondern erst 2056. Damit entgehen der Stadt auch entsprechende Erträge. Hierbei ist von Seiten des Stadtrates vor allem die Beantwortung der Frage unentbehrlich, ob der Vertreter der Landeshauptstadt München damals in der Gesellschafterversammlung der vom ORH kritisierten Verlängerung der Nutzungsvereinbarung für Terminal 2 und Satellit zugestimmt hat.
  • Darstellung sämtlicher bislang geheim gehaltener Zusatzvereinbarungen zum Gesellschaftervertrag der FMG.

 

Des weiteren sind dem Stadtrat folgende weitere Inhalte des ORH-Berichts zu berichten:

  • Darstellung der weiteren Einnahmen der Lufthansa über ihre Tochter Terminal 2 Betriebsgesellschaft durch Mieterhöhungen für die FMG-Tochter Eurotrade, welche die Duty Free Shops am Münchner Flughafen betreibt. Diese wurden lt. Presseberichten von den Prüfern als „Vermögensverlagerung“ zu Gunsten der Lufthansa eingeschätzt.
  • Darstellung der durch die FMG im Prüfungszeitraum bezahlten Fördergelder für Marketing und Verkehrsförderung, welche an Fluggesellschaften gezahlt wurde, aufgeschlüsselt je Fluggesellschaft.
  • Darstellung der Entwicklung der Start- und Landegebühren im Prüfungszeitraum, auch im Vergleich mit konkurrierenden Flughäfen.
  • Darstellung der Ausschreibungspraxis am Münchner Flughafen, sowie Eingehen auf die Vorwürfe des Prüfungsberichts, dass Auftragsvergaben ohne jegliches Gegenangebot wohl zur Regel geworden seien und die FMG damit die „eigenen Vergabegrundsätze ignoriert“ habe. Die geforderte Darstellung bezieht sich ebenso auf die FMG-Tochter EFM.
  • Darstellung des internen Baukostencontrollings der FMG, sowie der Baukostenentwicklung von der ersten Beschlussfassung bis zur Fertigstellung des 2002 eröffneten Terminals 2.
  • Darstellung des Ausschreibungsverfahrens bei Aufträgen, betreffend das Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens bei den Planungen zur sog. Dritten Startbahn.
  • Darstellung und Quantifizierung im Zeitablauf der benannten Überkapazitäten am Terminal 1, welche das neue Satellitenterminal verursacht haben soll. Hier wird angabegemäß in 2014 eine Überkapazität von mehr als 50 % genannt.
  • Darstellung (im Zeitablauf des Prüfungszeitraums) und Aufschlüsselung der Ausgaben der FMG für PR und Lobbyarbeit.

 

Begründung:

Presseberichten zufolge soll die Flughafen München GmbH (FMG) der Lufthansa AG finanzielle Vorteile in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro verschafft haben. Zu dieser Einschätzung kommt ein bislang nicht veröffentlichter Prüfbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH), nach Prüfung der Geschäftsjahre 2003 bis 2011, sowie des FMG-Gesellschaftervertrages.
Demnach hat der ORH vor allem die Vereinbarungen rund um den Bau des neuen Satellitenterminals kritisiert, von dem die Lufthansa über Gebühr profitiere. So hat die FMG der Lufthansa weit reichende, exklusive Nutzungsrechte für das Terminal 2 inkl. Satellitengebäude eingeräumt, so dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die FMG nun eklatant verschlechtert sei. Der ORH spricht hier von „einseitiger Vorteilsgewährung“ und sieht in dem Verfahren auch rechtliche Risiken bzgl. des Beihilferechts. Dazu kommen weitere Ungereimtheiten, welche nun durch den ORH-Bericht öffentlich wurden und ebenfalls die Zusammenarbeit FMG und Lufthansa betreffen.
Nach den jüngst bekannt gewordenen Subventionszahlungen an Fluggesellschaften, um diese an den Münchner Airport zu locken, sind auch die nun vom ORH aufgedeckten Geschäftspraktiken ein Mittel, um nicht wirtschaftlich erforderliches, sondern nur bestelltes Wachstum zu generieren, welches in Folge dann auch den Bau einer dritten Start- und Landebahn im Erdinger Moos rechtfertigen soll. Hierbei werden eben nicht nur Fluggesellschaften mit Steuergeldern subventioniert, sondern es wird auch eine künstliche Nachfrage nach Flugreisen geschaffen.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Katrin Habenschaden
Lydia Dietrich
Hep Monatzeder
Mitglieder des Stadtrates