Antrag | 10.03.2010

Bericht über Verwaltungsgerichtsurteil zur Einbürgerung Minderjähriger unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit

Antrag

Bericht über Verwaltungsgerichtsurteil zur Einbürgerung Minderjähriger unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit

Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, dem Stadtrat über das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (AZ: 11 K 3612/09) zur Einbürgerung einer 14-jährigen Kurdin aus der Türkei unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit zu berichten und dabei darzustellen, welche Konsequenzen sich für die Praxis in München ergeben könnten.

Dabei sollen besonders folgende Fragen angesprochen werden:

· Gab es in München analoge Fälle? Wenn ja: Wie wurden sie bisher behandelt?

· Was für Konsequenzen ergeben sich aus diesem Urteil für die zukünftige Praxis?

· Gibt es andere Herkunftsstaaten (außer der Türkei), bei denen sich die Situation voraussichtlich ähnlich darstellt, weil auch sie Minderjährige nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen, weil die Bedingungen unzumutbar sind?

· Wie viele Personen könnte dies betreffen?

· Wie wird es beurteilt, dass damit hier geborene Jugendliche mit Migrationshintergrund, die mit Geburt den deutschen Pass erhalten und für die zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr die sog. Optionspflicht (Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft) gilt, schlechter gestellt sind als bestimmte Jugendliche, die eine Einbürgerung erst beantragen? Wird die Optionsregelung durch diese Ungleichbehandlung nicht ad absurdum geführt und wären zukünftige (Verfassungs-)Klagen Betroffener nicht Erfolg versprechend?

Begründung:

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit dem Urteil vom 21.9.2009, das nach Rücknahme der Berufung durch das Land Baden-Württemberg Anfang dieses Jahres rechtskräftig wurde, entschieden, dass eine 14-jährige Kurdin aus der Türkei einSgebürgert werden muss, auch wenn sie nicht die türkische Staatsbürgerschaft ablegt. Nach türkischem Recht kann eine Minderjährige nämlich nicht unabhängig von den Eltern die Staatsbürgerschaft ablegen. Bis zur Volljährigkeit zu warten, wird von dem Gericht als unzumutbar eingeschätzt.

(Siehe: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2009-9&Seite=1&nr=12570&pos=16&anz=37)

Die betreffende Person werde zwar mit Erreichen der Volljährigkeit gebeten, die türkische Staatsbürgerschaft abzulegen, doch so Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler: „Ob sie das tut, ist ihr überlassen“ (zitiert nach: taz, 18.2.2010, http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/deutsche-sein-und-tuerkin-bleiben/).

Zeitler zufolge könne dies Urteil „zur Richtschnur für andere Fälle werden“ (ebd.).

In der Süddeutschen Zeitung hieß es zu den möglichen Folgen des Urteils:

„’Diese Konstellation betrifft viele tausend Fälle’“, sagte der Dezernatsleiter der größten deutschen Einbürgerungsbehörde im Regierungspräsidium Darmstadt, Martin Jungnickel. Auch in anderen Staaten sei es üblich, dass Minderjährige nicht ihre Staatsbürgerschaft aufgeben dürften, deshalb seien nicht nur Türken betroffen.“

(18.2.2010, http://www.sueddeutsche.de/H5v382/3227240/Zweiter-Pass-fuer-Minderjaehrige.html)
Fraktion Bündnis 90/die Grünen – rosa liste

Initiative:
Dr. Florian Roth
Gülseren Demirel
Siegfried Benker