Antrag | 25.07.2008

Gesundheit der MünchnerInnen durch verschärfte Luftreinhaltung schützen

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. die Auswirkungen des heutigen EuGH-Urteils zu den Rechten der einzelnen Bürger auf Maßnahmen zur Luftreinhaltung auf den Münchner Luftreinhalte-/ Aktionsplan und seine Fortschreibung darzustellen.

2. darzustellen, welche Maßnahmen(-bündel) umgesetzt werden müssten um die vorgegeben Grenzwerte einhalten zu können. Dabei sollten auch die in 2010 in Kraft tretenden Grenzwerte für PM 2,5 und NO2 bereits berücksichtigt und Angaben zur zeitlichen Realisierung gemacht werden.

3. darüber hinaus umgehend weitere Stufen der Umweltzone in die Wege zu leiten. Ziel sollte sein, dass bereits ab Oktober 2009 nur noch mit gelber und grüner und ab Oktober 2010 nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone eingefahren werden darf. Darüber hinaus sollte die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden.

4. bereits 2009 Maßnahmen zu ergreifen, die zur Einhaltung der Feinstaub- (PM 2,5) und Stickstoffdioxid-Grenzwerte, die ab 2010 gelten werden, beitragen.

5. die mittel- und langfristigen Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan, die entsprechende Wirkung erwarten lassen, zügig und umfassend realisieren. Insbesondere sollte angesichts der künftigen Stickstoffdioxid-Grenzwerte, die zu zwei Dritteln vom Autoverkehr verursacht werden, der Umstieg auf den Umweltverbund massiv gefördert werden, z.B. durch Ausbau des ÖPNV, Radverkehrsförderung, Mobilitätsberatung etc.

Begründung
Der Europäische Gerichtshof entschied heute, dass EU-Bürger/-innen das Recht haben, die Behörden zu zwingen, Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung zu ergreifen. Anlass war der Rechtsstreit des Anliegers der Landshuter Allee Dieter Janecek mit dem Freistaat Bayern bezüglich der Maßnahmen gegen die Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte. Der Freistaat verneinte in dieser Frage das Klagerecht der Bürgerinnen und Bürger. Erfreulicherweise folgte der EuGH der bayerischen Rechtsauffassung nicht, sondern stärkte die Rechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger auf Gesundheitsschutz.
Mit dem Luftreinhalteplan, insbesondere der Einführung der Umweltzone ab Oktober 2008 und dem LKW-Transitverbot, ist München zwar schon auf dem richtigen Weg. Angesichts der häufigen Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte und der zu erwartenden Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und für Feinstaubkleinstpartikel (PM 2,5), die ab 2010 gelten werden, müssen die Maßnahmen zur Luftreinhaltung in München aber verschärft und auch forciert werden. Bislang wurden die Maßnahmen weder nach ihrer Wirksamkeit noch nach der zeitlichen Realisierbarkeit beurteilt.

Initiative:
Sabine Nallinger
Stadträtin