Pressemitteilung | 12.03.2019

Digitale Verwaltungsreform – Inklusion als Basis jeden Handelns

P R E S S E M I T T E I L U N G

Stadtrat Oswald Utz und Stadtrat Sebastian Weisenburger haben gefordert, die geplante digitale Verwaltungsreform der Stadt von Anfang an barrierefrei zu konzipieren.
Bis Herbst 2019 will die Verwaltung dem Stadtrat einen detaillierten Vorschlag zur Einführung einer neuen Software unterbreiten, mit der zahlreiche städtische Leistungen und Vorgänge beschleunigt und effizienter gemacht werden sollen. Utz und Weisenburger weisen darauf hin, dass eine Umstellung grundlegender Arbeits- und Verwaltungsprozesse nach Artikel 27 der UN Behindertenrechtskonvention von Beginn an inklusiv zu konzipieren ist. Sie beantragen daher, dem Stadtrat im Rahmen des Gesamtkonzepts Maßnahmen vorzulegen, wie eine inklusive und barrierefreie digitale Verwaltungsreform sichergestellt werden kann.

Oswald Utz: „Leider gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass die Rechte von behinderten Menschen bei dieser umfassenden Verwaltungsreform mitgedacht wurden. Das betrifft sowohl individuelle Bedürfnisse von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen bei der Betreuung und Nutzung neuer Digitalsoftware als auch den barrierefreien Zugang und eine niederschwellige Nutzbarkeit des zukünftigen Angebots durch Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.“

Sebastian Weisenburger: „Notwendig sind hier zum Beispiel spezielle Tools für Menschen mit Sehbehinderung, etwa eine Skalierbarkeit der Inhalte, die Unterstützung von Braille-Zeilen* oder das Vorlesen von Elementen und inzwischen sogar Einsprechen von Befehlen. Nur so können Arbeitsplätze und ein würdiger Umgang mit den Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger bewahrt und sichergestellt werden. Ein konsistentes Konzept der Stadt, das diese Aspekte von Anfang an mitdenkt, ist dazu unabdingbar.“

* Die Braillezeile ist ein Computer-Ausgabegerät für blinde Menschen, das Zeichen in Brailleschrift darstellt.