Antrag | 30.11.2017

Energiewende in München voranbringen II – Solarstrom durch Mieterstromprojekte bei den Wohnungen von GWG und GEWOFAG kostengünstig erzeugen und nutzen

Antrag

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG setzen zusammen mit der SWM Mieterstromprojekte mit PV in ihren Häusern um. Falls die SWM die Mieterstromprojekte nicht realisieren wollen, wird das jeweilige Dach mittels Pachtausschreibung ggf. an Dritte vergeben.

Die Zielvorgabe dabei ist

  • auf allen Neubauvorhaben PV-Anlagen zu installieren
  • jährlich auf zunächst 5% der Gebäude, bzw. ab 2020 jährlich auf 10% der Gebäude PV-Anlagen nachzurüsten.

Bis 2030 soll der gesamte Bestand an Wohngebäuden der GWG und GEWOFAG mit PV-Anlagen ausgerüstet sein.

Begründung:
Mieterstrom bezeichnet elektrische Energie, die in dezentralen Stromerzeugungsanlagen erzeugt und direkt vor Ort durch die Mieter*innen bzw. Besitzer*innen von Wohnungen in größeren Wohngebäuden verbraucht wird. Das Mieterstromprodukt ist dabei immer eine Kombination von lokal erzeugtem Strom mit einer Stromlieferung aus dem Netz, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Wesentlich ist dabei, dass der dezentral erzeugte Strom von einem Lieferanten (der auch Betreiber der Anlage sein kann) an Dritte, also an die Mieter*innen vor Ort, geliefert wird. Besonderes Merkmal des Mieterstroms ist, dass er vom Erzeugungs- zum Verbrauchsort nicht durch ein öffentliches Stromnetz geleitet wird. Aufgrund der hohen Kosten für Abrechnung, Vertrieb und Messungen des Mieterstroms war dieses Konzept für Immobilieneigentümer*innen bislang oftmals nicht rentabel.
Doch seit dem 25. Juli 2017 ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten, welches den Mieterstrom für die Vermieter*innen wirtschaftlich attraktiver gestaltet. Es ermöglicht einen Mieterstromzuschlag als Direktförderung für PV-Anlagen bis max. 100 kWp.
Künftig erhalten die Anlagenbetreiber für den lokal verbrauchten Mieterstrom eine staatliche Förderung von bis zu 3,8 Cent pro kWh. Dadurch können die anfallenden Kosten für den Betrieb von PV-Anlagen kompensiert werden und gleichzeitig spart der saubere, lokale Strom aus regenerativen Energiequellen CO2. Damit können Mieter*innen und Vermieter*innen aktiv die Energiewende voranbringen und gleichzeitig von günstigen und stabilen Strompreisen profitieren.
Das Angebot, als Mieter*innen den Mieterstrom zu beziehen, ist freiwillig. Die Bewohner*innen haben die Wahl Mieterstrom oder Strom von einem anderen Energieversorger zu beziehen.
Ein gutes Beispiel ist die Stadt Fürth. Beim Solarpark der Fürther Wohnungsbaugenossenschaften GmbH und der Fürther infra kommen Mieter*innen von Genossenschaftswohnungen in den Genuss Solarstrom vom eigenen Hausdach zu nutzen und dadurch ihre Nebenkosten zu senken. Dabei werden auf Dächern von Häusern der Genossenschaften Solaranlagen zur umweltfreundlichen Stromproduktion errichtet. Die infra übernimmt den erzeugten Strom und verkauft ihn an die Mieter*innen, ohne dass dieser vorher das Hausnetz verlassen hat – so ergeben sich Vorteile beim Energiepreis, denn Steuern, Abgaben und Umlagen werden dadurch stark reduziert.1
Mieterstrom gehört auch bei der SWM zum Produktportfolio. Da die Förderung des Mieterstroms von Jahr zu Jahr weniger wird, ist es wichtig jetzt zu handeln. Deshalb sollte gerade die schon begonnene Zusammenarbeit zwischen den städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG mit den SWM verstärkt werden.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Herbert Danner
Dominik Krause
Sabine Krieger
Katrin Habenschaden
Lydia Dietrich
Hep Monatzeder
Sabine Nallinger
Jutta Koller

Mitglieder des Stadtrates