Antrag | 30.11.2017

Energiewende in München voranbringen III – Beratungsstelle für Mieterstrom, Zusatzpunkte für Mieterstromkonzepte bei Grundstücksvergaben

Antrag

Die LH München richtet entweder im Bauzentrum oder im Planungsreferat eine Beratungsstelle für Mieterstrom ein. Zur Beratung gehören neben der Beratung von Interessierten, die zu den Beratungsstellen kommen, folgende Aufgaben:

  • Bewerbung und Beratung der Möglichkeiten des Mieterstroms bei
  • den großen Bestandshaltern und Genossenschaften
  • Bewerber*innen von städtischen Grundstücken, Einbeziehung der Mitbauzentrale
  • Bauträger*innen von allen neuen Mietwohnungen, d.h. auch die 40% bei SoBonflächen

Zudem werden bei der Vergabe von Grundstücken Zusatzpunkte an die Bewerber*innen gegeben, die Solarstrom als Mieterstrom nutzen und in ihrem Konzept anbieten.

 

Begründung:
Mieterstrom bezeichnet elektrische Energie, die in dezentralen Stromerzeugungsanlagen erzeugt und direkt vor Ort durch die Mieter*innen bzw. Besitzer*innen von Wohnungen in größeren Wohngebäuden verbraucht wird. Das Mieterstromprodukt ist dabei immer eine Kombination von lokal erzeugtem Strom mit einer Stromlieferung aus dem Netz, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Wesentlich ist dabei, dass der dezentral erzeugte Strom von einem Lieferanten (der auch Betreiber der Anlage sein kann) an Dritte, also an die Mieter*innen vor Ort, geliefert wird. Besonderes Merkmal des Mieterstroms ist, dass er vom Erzeugungs- zum Verbrauchsort nicht durch ein öffentliches Stromnetz geleitet wird. Aufgrund der hohen Kosten für Abrechnung, Vertrieb und Messungen des Mieterstroms war dieses Konzept für Immobilieneigentümer*innen bislang oftmals nicht rentabel.
Doch seit dem 25. Juli 2017 ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten, welches den Mieterstrom für die Vermieter*innen wirtschaftlich attraktiver gestaltet. Es ermöglicht einen Mieterstromzuschlag als Direktförderung für PV-Anlagen bis max. 100 kWp.
Künftig erhalten die Anlagenbetreiber für den lokal verbrauchten Mieterstrom eine staatliche Förderung von bis zu 3,8 Cent pro kWh. Dadurch können die anfallenden Kosten für den Betrieb von PV-Anlagen kompensiert werden und gleichzeitig spart der saubere, lokale Strom aus regenerativen Energiequellen CO2. Damit können Mieter*innen und Vermieter*innen aktiv   die Energiewende voranbringen und gleichzeitig von günstigen und stabilen Strompreisen profitieren.
Das Angebot, als Mieter*innen den Mieterstrom zu beziehen, ist freiwillig. Die Bewohner*innen haben die Wahl Mieterstrom oder Strom von einem anderen Energieversorger zu beziehen.
Mieterstrom ist eine große Chance Solarstrom in München voranzubringen. Dies muss allerdings zeitnah geschehen, da die Förderung im Laufe der Jahre abgesenkt wird. Deshalb ist es wichtig, jetzt eine gute Beratung und gleichzeitig Bewerbung zu starten. Auf diese Weise können die Mieter*innen Kosten sparen und dabei helfen die Versorgungssicherheit Münchens durch vor Ort produzierten erneuerbaren Strom zu sichern und gleichzeitig das Klima zu schützen.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Herbert Danner
Dominik Krause
Sabine Krieger
Katrin Habenschaden
Lydia Dietrich
Hep Monatzeder
Sabine Nallinger
Jutta Koller

Mitglieder des Stadtrates