Pressemitteilung | 07.08.2019

Feriensenat bestätigt Oben-ohne-Vorbehalt in städtischen Schwimmbädern

P R E S S E M I T T E I L U N G
7. August 2019
 

 

 

Feriensenat bestätigt Oben-ohne-Vorbehalt in städtischen Schwimmbädern

Der Feriensenat des Münchner Stadtrats hat heute beschlossen, die Entscheidung über „angemessene Badebekleidung“ in den städtischen Schwimmbädern – konkret geht es dabei um die Frage, ob Frauen das Baden oben ohne erlaubt ist – weiterhin den Bademeistern und Bademeisterinnen zu überlassen. Ein Antrag der Grünen – rosa liste, die Regeln in den Schwimmbädern der Badebekleidungsverordnung für den öffentlichen Raum anzupassen – d.h. jede und jeder entscheidet selbst, ober er ein Oberteil trägt oder nicht – fand keine Mehrheit.

Fraktionschef Dr. Florian Roth und Stadträtin Anja Berger übten scharfe Kritik an dem Beschluss.

Anja Berger: „Frauen müssen also in Münchner Schwimmbädern weiterhin damit rechnen, dass ihnen der Bademeister vorschreibt, ob sie oben ohne baden dürfen oder nicht – nach ‚sorgfältiger Abwägung der Nutzerinteressen‘, wie die Beschlussvorlage zu formulieren beliebt. Wir verlangen Respekt vor den liberalen Errungenschaften unserer Gesellschaft, die wir uns erkämpft haben, und fordern

weiterhin die Gleichberechtigung der Geschlechter auf allen Ebenen der Gesellschaft, ohne Wenn und Aber – das gilt natürlich auch im Schwimmbad.“

Dr. Florian Roth: „Der Feriensenat hat es heute abgelehnt, die Bekleidungsregeln in den städtischen Schwimmbädern der gesellschaftlichen Entwicklung zu völliger Gleichberechtigung der Geschlechter anzupassen. Wir sagen: Eine Badehose reicht – egal für welches Geschlecht. Oben ohne zu baden ist längst Normalität – für Männer und Frauen. Hier Rücksicht auf Kinder vorzuschieben (wie es die Stadtwerke im Ausschuss taten) oder gar die Gefahr sexueller Übergriffe (wie die Bayernpartei in einer absurden Verkehrung der Verantwortlichkeiten), wird der gesellschaftlichen Realität nicht gerecht. Freiheit und Selbstbestimmung der Frauen haben für uns Vorrang. Es inakzeptabel, dass Artikel 3 des Grundgesetzes – ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ – in den Münchner Schwimmbädern noch an einen Zustimmungsvorbehalt des Badepersonals geknüpft wird.“