Antrag | 19.02.2018

Fragen zur Stärkung des Baumschutzes

Anfrage

In der Vollversammlung vom 13.12.2017 wurde die umfangreiche Vorlage „Maßnahmen zur Stärkung des Baumschutzes in München“ behandelt. Leider war niemand von der Unteren Naturschutzbehörde anwesend. Auf meine Fragen habe ich leider keine Antworten bekommen. Deshalb frage ich jetzt schriftlich:

1. Warum wird in der Vorlage unsere Forderung, „grundsätzlich ein Bußgeldverfahren einzuleiten, wenn die Nachpflanzung zwei Jahre nach Genehmigung der Fällung nicht durch Einreichung einer Rechnung angezeigt wurde“, als „nicht verhältnismäßig“ angesehen? Wird durch ein solches Verhalten nicht die Anzeigepflicht verletzt? Würde die standardmäßige Einleitung eines Bußgeldverfahrens nicht Personal sparen, das die Nachpflanzungen kontrollieren muss?

2. Warum wird den Baumschutzbeauftragten der Bezirksausschüsse nicht erlaubt, die Ersatzpflanzungen zu kontrollieren? Könnte dies nicht eine Hilfe für die Verwaltung sein? Können mit dem zugeschalteten Personal nur 60 % der Baumpflanzungen kontrolliert werden? Was ist mit den restlichen 40 %?

3. Auf den BA-Antrag „Erstellung einer Tiefgaragensatzung, um Ausmaße der neu errichteten Tiefgaragen so zu beschränken, dass ein Wachstum von Bäumen mit Bodenanschluss ermöglicht wird“ antwortete die Verwaltung: „Im Herbst 2017 soll dem Stadtrat ein erster Sachstandsbericht gegeben und Anfang 2018 mögliche Handlungskonzepte und ein Instrument zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
Der Herbst 2017 ist vorbei. Wann bekommt der Stadtrat den Sachstandsbericht und wann kommt die Beschlussfassung zu möglichen Handlungskonzepten? Wird in diesem Zusammenhang auch die Errichtung von Duplexgaragen als Auflage, um Bäume zu erhalten geprüft oder sogar gefordert?

4. In der Vorlage auf Seite 37 heißt es „ Seitens der Bezirksausschüsse bestand kein Bedarf für eine Anhörung“. Haben alle Bezirksausschüsse auf ihr Anhörungsrecht verzichtet? Wenn ja warum? Haben die Bezirksausschüsse die Vorlage bekommen oder bekommen sie sie noch?

5. Ist es geplant zu evaluieren, ob 60 % der Baumnachpflanzungskontrollen tatsächlich realisiert worden sind und welche Auswirkungen die stärkeren Kontrollen auf die Nachpflanzungspraxis haben? Wenn ja bis wann?

6. Wie wird mit den Ersatzpflanzungen umgegangen, die in den letzten 10 Jahren nicht kontrolliert wurden? Werden diese jetzt auch kontrolliert?

 

 

Fraktion Die Grünen-rosa Liste
Sabine Krieger
Stadträtin