Antrag | 10.07.2012

GBW-Mieter durch soziale Garantien im Grundbuch absichern

Antrag

GBW-Mieter durch soziale Garantien im Grundbuch absichern

Die Landeshauptstadt München fordert die Bayerische Staatsregierung auf, beim anstehenden Verkauf der GBW Wohnungen durch eine Konzeptausschreibung den größtmöglichen Schutz für die Mieter zu garantieren.

Bei jedem Eigentumsübergang durch Verkauf einer GBW-Wohnung soll daher über eine dingliche Sicherung im Grundbuch eingetragen werden:

a) die Wohnungen bleiben 50 Jahre als Mietwohnung gebunden.

b) Für die Miethöhen und die Möglichkeit von Mieterhöhungen gilt analog das Konzept der Sozialen Mietobergrenzen der Stadt München (KSM) für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

Der Wert der Immobilien muss entsprechend dem Ertragswert – unter anderem durch die o.g. Auflagen ermittelt werden.

Begründung:

Die Stadt München ist wegen des großen Bestandes an GBW-Wohnungen, die dem dramatisch abnehmenden preiswerten Segment des Mietwohnungsmarktes angehören, im höchsten Maße von den Plänen zum Verkauf des Freistaats betroffen. Eine Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung in Folge des Verkaufs muss unbedingt verhindert werden.

Da der Freistaat Bayern die Wohnungen der landeseigenen GBW nun auf dem freien Markt anbieten wird, kommt es nun darauf an, mittels einer Konzeptausschreibung für den größtmöglichen Schutz der Mieter und Mieterinnen zu sorgen. Neben vertraglichen Regelungen mit den einzelnen Mietern – diese Forderung hat der Stadtrat bereits am 11.02.12 beschlossen – eignet sich hierzu vor allem die Festschreibung von Bedingungen im Grundbuch, die auch bei einem Mieterwechsel den Fortbestand der sozialen Garantien gewährleisten.

Fraktion B’ 90/Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Jutta Koller
Boris Schwartz
Mitglieder des Stadtrats