Antrag | 06.02.2014

Geförderten Wohnungsbau im Erbbaurecht verwirklichen

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:

1.Städtische Wohnbaugrundstücke werden nur noch mit langfristiger sozialer Bindung oder im Erbbaurecht an Privatpersonen und -investoren vergeben. Als Modell für das Erbbaurecht können die Förderkonditionen der Stadt Augsburg dienen, die auch eine Familienförderung beinhalten.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den städtischen Wohnbaugesellschaften auch verstärkt Privatgrundstücke, die im Erbbaurecht vergeben werden, für den geförderten Wohnungsbau zu akquirieren und hierfür eine geeignete Fördersystematik zu schaffen.
Begründung:

Der Münchner Wohnungsmarkt ist äußerst angespannt. Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum kann der ständig steigenden Nachfrage nicht gerecht werden. Die noch verfügbaren städtischen Flächenressourcen sinken stetig, die Flächenkonkurrenz steigt.
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum kann langfristig gemildert werden, wenn die verbleibenden städtischen Wohnbaugrundstücke nur noch mit langfristigen Bindungen oder im Erbbaurecht vergeben werden. Laut Wohnen in München V beträgt das absehbare Flächenpotential für den Wohnungsbau in München nur noch rund 46.000 WE, davon befinden sich nur geschätzt ca. 20.000 WE auf städtischen Flächen. Diese Grundstücke sollte die Stadt dauerhaft für bezahlbaren Wohnraum sichern. Die Förderkonditionen der Stadt Augsburg machen das Erbbaurecht insbesondere für Familien wieder attraktiv. (http://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/dienste-a-z/aemterweise/leistungen-liegenschaftsamt/grundstuecksvergabe-im-erbbaurecht/).
Um die festgelegten Zielzahlen im kommunal geförderten Wohnungsbau erfüllen zu können ist es erforderlich, unsere bereits vorhandenen Instrumente weiter auszubauen.
Ein neuer Weg hierzu ist die Akquise von Grundstücken, die im Erbbaurecht vergeben werden.
Verschiedene Grundstückseigentümer wie z. B. Stiftungen oder kirchliche Einrichtungen können oder wollen das Eigentum an Ihren Grundstücken nicht veräußern, sind aber dazu bereit ihre Grundstücke für den Wohnungsbau im Rahmen von Erbbaurechten zur Verfügung zu stellen.
Angesichts des hohen Nachfragedrucks sollte die Stadt München auch den Weg des Erbbaurechts nutzen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierfür Bedarf es einer geeigneten Wohnbaufördersystematik, die analog der Förderkonditionen zu Wohnen in München V gestaltet werden sollte. Als Bemessungsgrundlage für den Erbbauzins sollen die Grundstückspreise und Mieten im geförderten Wohnungsbau dienen.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Sabine Nallinger
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Mitglieder des Stadtrates