Pressemitteilung | 05.10.2018

Gegen Flächenverschwendung und Spekulation: Neue Grundlagen für Gewerbeflächen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Grünen – rosa liste wollen das Management der städtischen Gewerbeflächen auf eine neue Grundlage stellen. Ziel ist vor allem ein effizienterer Umgang mit den knappen Flächen und die Eindämmung der Grundstücksspekulation.
Zu diesem Zweck beantragt die Fraktion, Gewerbeflächen grundsätzlich nicht mehr auf unversiegeltem Boden neu auszuweisen, stattdessen vorhandene Gewerbeflächen durch Nachverdichtung effizienter zu nutzen und außerdem das große Flächenpotential bisheriger Verkehrsflächen in die Planungen mit einzubeziehen. Der so entstandene Gewinn an Flächen könnte im Idealfall für neuen Wohnraum genutzt werden.
Fraktionsvorsitzende Katrin Habenschaden: „Fläche ist kostbar – und in München ein besonders knappes Gut. Doch gerade im Gewerbe wird mit Fläche oft noch verschwenderisch umgegangen. Wir fordern daher, die städtische Gewerbeflächenpolitik unter dem Aspekt der Flächeneffizienz vollkommen neu aufzustellen. Das Potential dafür ist vorhanden: Zahlreiche ältere Gewerbegebiete brauchen eine Frischzellenkur – z.B. der Euroindustriepark, Obersendling, Neumarkter Straße, Am Moosfeld und Perlach Süd. Die bestehenden Strukturen sind teils nicht mehr konkurrenzfähig oder verbrauchen wertvolle Flächen durch eingeschossige Gebäude und riesige Parkplätze. Das muss sich ändern. Wir müssen auch mit den Gewerbebauten mehr in die Höhe gehen. Grünflächen und Parks müssen für Gewerbe tabu sein.“
In einem weiteren Antrag fordern Die Grünen – rosa liste städtische Gewerbeflächen nur noch im Erbbaurecht zu vergeben. Trotz eines Grundsatzbeschlusses im Jahr 2017 werde das Erbbaurecht in der Praxis noch viel zu selten angewandt. Deswegen sei nun eine klare Regelung nötig. Katrin Habenschaden: „Nur mit dem Instrument des Erbbaurechts kann die Stadt ein ausgewogenes Portfolio mit Gewerbeflächen unterschiedlicher Größe und Lage aufbauen, um den Bedürfnissen unterschiedlicher Gewerbe Rechnung zu tragen. Deshalb ist die ausschließliche Vergabe von Gewerbeflächen im Erbbaurecht der notwendige Schritt. Bei einer Vergabe im Erbbaurecht fallen die Flächen zudem nach einer Betriebsaufgabe an die Stadt zurück und gehen nicht in den freien Markt über.“
Weitere Anträge der Grünen – rosa liste widmen sich der Planung von weiteren, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen wichtigen Gewerbehöfen, der Implementierung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergabekriterien von Gewerbeflächen und dem Verzicht auf die offensive Vermarktung von städtischen Flächen bei internationalen Immobilienmessen.
Katrin Habenschaden: “Solange die LH München im momentanen Ausmaß als Wirtschaftsstandort, Wissensstandort und Arbeitsplatz gefragt ist, gibt es keinen Anlass, auf internationalen Messen mit der Vergabe von städtischen Gewerbeflächen zu werben. Dadurch wird der Flächenmarkt in München nur immer weiter angeheizt und für bereits bestehende erweiterungswillige, bzw. für sich in München gründende Unternehmen nur noch schwieriger und unbezahlbarer.“