Pressemitteilung | 05.12.2018

Gegen Obdachlosigkeit den Kälteschutz bedarfsgerecht erweitern und Meldeformalitäten erleichtern

P R E S S E M I T T E I L U N G

Als Konsequenz aus der Räumung der Obdachlosen-Quartiere unter der Reichenbach- und der Wittelsbacherbrücke haben Die Grünen – rosa liste gefordert, die Öffnungszeiten der Kälteschutz-Einrichtungen auszuweiten und dort auch Kochmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll die Stadt für Obdachlose die Möglichkeiten zum Erhalt einer Meldebestätigung verbessern.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dominik Krause kritisierte die Räumung, durch die den Obdachlosen vor Ort nicht nur ihr privater Besitz, sondern auch die Möglichkeit genommen worden sei, sich tagsüber selbstbestimmt in von ihnen als ausreichend erachteten dauerhaften Strukturen aufzuhalten und selbständig zu versorgen. Dadurch entstehe der Stadt nun eine besondere Verantwortung, das städtische Unterstützungsangebot entsprechend niederschwellig zu gestalten und auf die Bedürfnisse dieser Menschen einzugehen.
Dominik Krause: „Es gibt Obdachlose, die das Kälteschutzprogramm der Stadt nicht annehmen, weil dort ein ganztägiger Aufenthalt nicht gestattet ist und keine Kochstellen zur Verfügung stehen, wodurch die Möglichkeit einer selbständigen Lebensgestaltung stark eingeschränkt ist. Sinnvoller als Zwangsräumungen wäre es daher, in den bestehenden Kälteschutzeinrichtungen eine ganztägige Unterbringung zu ermöglichen und Kochstellen einzurichten, um den Menschen eine Alternative zu ihrem Schlafplatz unter der Brücke anzubieten.“
Krause verwies auf ein weiteres Problem, mit dem Obdachlose oft konfrontiert sind – das der fehlenden Meldeadresse. Dominik Krause: „Wer keine feste Adresse hat, kann sich auch nicht beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) anmelden – eine Voraussetzung für den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder einer Krankenversicherung. Dadurch wird es obdachlosen Menschen extrem erschwert, ihre Lage aus eigener Kraft zu verbessern und beispielsweise eine Wohnung zu mieten. Die Stadt muss daher ihre restriktive Meldepraxis ändern: Ab dem ersten Tag Aufenthalt in München sollte jeder und jede die Möglichkeit haben, sich beim KVR als in München lebend zu melden. Und Menschen, die länger als drei Tage hintereinander in der Kälteschutzeinrichtung schlafen, sollten eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten, mit der sie ihre Pflicht zur Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde erfüllen können.“