Antrag | 15.05.2018

Gehwege sind keine Parkplätze 5 – Bauliche Maßnahmen zum Schutz von Geh- und Aufenthaltsbereichen

Antrag

1. Die Stadtverwaltung stellt an umgesetzten Beispielen dar, wie durch bauliche Maßnahmen, wie die geschickte Platzierung von Stadtmobiliar oder auch Bepflanzungen und Pollern das Parken auf Gehsteigen oder auch Plätzen unterbunden werden kann.

2. Die Stadtverwaltung entwickelt stadtbezirksweise in Abstimmung mit den Bezirksausschüssen Vorschläge für bauliche Maßnahmen zum Unterbinden des illegalen Parkens in besonders betroffenen Bereichen.

3. Bei Unterhaltsmaßnahmen wird systematisch überprüft ob in den Straßenbereichen bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf Gehwegen sinnvoll ist.
Begründung:
An vielen Stellen im Stadtgebiet wird illegal auf dem Gehsteig geparkt – häufig nur mit zwei Rädern auf dem schmalen Gehweg, auf breiteren Gehwegen, kleineren Plätzen oder in Eckbereichen von Kreuzung gerne auch komplett. Der öffentliche Raum ist ein kostbares Gut und wird schon zu über 80% von KfZ – fahrend oder stehend – belegt. Wenn die den Menschen zum Gehen und zum Aufenthalt übrig gebliebenen Flächen regelmäßig „zweckentfremdet“ werden, widerspricht das einer gerechten Aufteilung der Flächen und verringert die Lebensqualität. Die Gehwege sind auch baulich nicht dafür ausgelegt mit KfZ befahren zu werden und werden dadurch beschädigt. Daher kann eine bauliche Maßnahme zur Unterbindung des Gehsteigparkens langfristig auch den Unterhalt für Gehwege und Bordsteine reduzieren.
Besser als jede Beschilderung ist eine bauliche Maßnahme, die ein Parken auf nicht zulässigen Flächen verhindert. Bei geschickter Planung kann Stadtmobiliar wie Bänke, Fahrradabstellanlagen, Abfalleimer oder auch eine Bepflanzung das Befahren verhindern. Ein Lampen-, Baum- und Schildermanagement, regelmäßig angeordnet, kann auch als Pollerersatz dienen.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Sabine Nallinger
Mitglieder des Stadtrates