Antrag | 15.10.2009

Gesundheitsschutzgesetz

Anfrage

Gesundheitsschutzgesetz

Seit dem 01. August 2009 trat in Bayern das neu verabschiedete Gesundheitsschutzgesetz in Kraft. Damit ist das Rauchen in Gasträumen der sogenannten getränkegeprägten Gastronomie bis zu einer Raumgröße von 75 qm erlaubt. In Gaststätten, deren Räume größer als 75 qm sind, ist das Rauchen in ausgeschilderten, separaten Nebenräumen erlaubt. Hier ist der Zutritt für Minderjährige untersagt, dies muss entsprechend gekennzeichnet sein. In Diskotheken darf nun in Nebenräumen geraucht werden, wenn dort nicht getanzt wird. Auch hier ist der Zutritt für unter 18Jährige nicht gestattet, auch dies muss ausgeschildert sein.
Anlässlich des am 01. August 2009 in Kraft getretenen Gesundheitsschutzgesetzes frage ich nun:

● Wie wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung in München kontrolliert?

● Wie wird kontrolliert, in wie weit es sich um eine getränkegeprägten Gastronomie handelt?

● Wie viel Personal wird dafür in welchen Abständen zur Verfügung gestellt?

● Werden die Kontrollen angemeldet?

● Wie viele Verstöße sind seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsschutzgesetzes registriert worden?

● Welche Sanktionen sind aufgrund der Verstöße verhängt worden?

Initiative:
Lydia Dietrich
Stadträtin