Antrag | 14.07.2009

Gläsernes Rathaus: Informationsfreiheitssatzung für München

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

  • dem Stadtrat den Evaluationsbericht (der bis 30.11.2009 vorliegen soll) über die seit 1.1.2009 für die Gemeinde Prien geltende Informationsfreiheitssatzung vorzustellen (und ggf. weitere Erfahrungen aus den bayerischen Gemeinden, in denen ein Informationsfreiheitssatzung gilt) und
  • im Falle einer positiv ausgefallenen Evaluation dem Stadtrat einen Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für München (auf Basis der in den anderen bayerischen Kommunen geltenden Fassungen) zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Demokratie erfordert Transparenz und Kontrolle. Das Handeln öffentlicher Verwaltungen sollte für die Bürgerin und den Bürger prinzipiell offen zugänglich sein.

Jeder hat ein Recht darauf zu erfahren, wie sich die Kommune engagiert, wie der Wortlaut eines Gutachtens lautet, welche Kosten dem Steuerzahler entstehen und welcher Art die Hintergründe für öffentliche Entscheidungen sind.

Früher galt: Behördliche Informationen sind grundsätzlich geheim, nur in Ausnahmefällen – etwa bei besonderem persönlichem Interesse – können sie frei zugänglich gemacht werden. Der Grundsatz der Informationsfreiheit bedeutet einen prinzipiellen Paradigmenwechsel: Informationen sind prinzipiell frei zugänglich, außer ein besonderer Grund steht dem ausnahmsweise entgegen – wie der Datenschutz für Informationen über persönliche Belange, das Geschäftsgeheimnis von Firmen oder ein besonderes öffentliches Interesse.

Auf Initiative der GRÜNEN wurde auf Bundesebene während der rot-grünen Koalition ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, dass am 1. Januar 2006 in Kraft trat und ein allgemeines Zugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger zu Behördenunterlagen des Bundes schuf – unabhängig vom Nachweis einer direkten persönlich Betroffenheit.

In inzwischen 11 von 16 Bundesländern wurde ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet. Da in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Berlin Informationsfreiheitsgesetze gelten und der Anwendungsbereich der entsprechenden Landesgesetze sich auch auf die Kommunen erstreckt, verfügen also von den 10 größten Städten Deutschlands nur Frankfurt am Main, Stuttgart und München nicht über diesbezüglichen Regelungen.

In Bayern wurden sowohl letzte wie diese Legislaturperiode (Februar 2009) Gesetzesentwürfe von GRÜNEN und SPD von der jeweiligen Regierungsmehrheit abgelehnt. Auf kommunaler Ebene steht jedoch der Weg offen, Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Laut Artikel 23, Satz 1, der Bayerischen Gemeindeordnung können Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen.

Dies haben auch schon einige Kommunen getan. In der Gemeinde Prien ist zum 1. Januar 2009 eine Informationsfreiheitssatzung in Kraft getreten (http://www.prien.de/files/Satzungen_und_Verordnungen/informationsfreiheitssatzung.pdf) – mit Geltung bis Ende des Jahres. Sie regelt den freien Zugang zu den bei der Stadt und den in ihrem Besitz befindlichen Gesellschaften. Davon können – aus rechtlichen Gründen – nur Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt betroffen sein (also nicht solche im sog. übertragenen Wirkungskreis, wie sie etwa im vom Kreisverwaltungsreferat vollzogenen Ordnungsrecht besonders häufig vorkommen).

In Pullach im Isartal trat eine entsprechende Satzung zum 1. März 2009 in Kraft (siehe: http://www.informationsfreiheit.org/uploads/media/IFS_Pullach.doc). Auch die Gemeinderäte von Kitzingen und Grasbrunn haben entsprechende Beschlüsse gefasst.

Prien wird bis Ende November die Erfahrungen bezüglich der Satzung evaluieren. Aufgrund der Ergebnisse der Evaluation soll bis Ende des Jahres darüber entschieden werden, ob diese Satzung endgültig in Kraft tritt.

Auch die Landeshauptstadt München als größte Kommune sollte die Erfahrungen aus den genannten Gemeinden genau prüfen und – falls diese positiv ausfallen – eine Informationsfreiheitssatzung für München erlassen.

Die Stadt München tut jetzt schon viel für die Transparenz. Das Ratsinformationssystem im Internet, die auf den Internetseiten der Stadtverwaltung zugänglichen Informationen sowie das Verhalten bei Bürgeranfragen sind hier zu nennen. Dennoch ist es wichtig, dies auch in rechtliche Form zu gießen und den Bürger per Satzung ausdrücklich den Anspruch auf freien Informationszugang zu garantieren. Damit würde die Stadt München auch gerade angesichts der Haltung der Staatsregierung, die sich weigert, ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern zu erlassen, ein deutliches Zeichen setzen.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Dr. Florian Roth, Stadtrat