Pressemitteilung | 10.07.2012

Handwurzelröntgen zur Altersbestimmung ist Körperverletzung

P R E S S E M I T T E I L U N G

Handwurzelröntgen zur Altersbestimmung ist Körperverletzung

Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste hat erneut die umstrittene Praxis des Handwurzelröntgens zur Altersbestimmung bei jungen Flüchtlingen thematisiert. In einem Antrag fordern die Grünen StadträtInnen, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Klinikums (StKM) und der mit Flüchtlingsangelegenheiten befassten Referate per Dienstanweisung davon in Kenntnis zu setzen, dass Handwurzelröntgen ohne medizinische Indikation, nur zum Zwecke der Altersfeststellung, nicht durchgeführt werden darf.

Fraktionsvorsitzender Siegfried Benker: „Bedauerlicherweise häufen sich zunehmend Berichte, dass an Münchner Kliniken – und auch am StKM – das Röntgen der Handwurzel zur vermeintlichen Bestimmung des Knochenalters bei jungen Flüchtlinge angewandt wird. Dieses Verfahren ist jedoch weder zulässig noch valide, um das Alter von jungen Menschen zweifelsfrei bestimmen zu können Solche Untersuchungen sind Körperverletzungen und dürfen von der Stadt München weder durchgeführt noch unterstützt werden!“

Dr. Florian Vogel: „Der Deutsche Ärztetag hat sich bereits 2007 ‚mit aller Entschiedenheit’ gegen jegliche Form der Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen ausgesprochen und festgestellt, dass diese Praxis mit dem Berufsrecht nicht vereinbar ist, da es sich dabei weder um eine Maßnahme zur Verhinderung noch um die Therapie einer Erkrankung handelt. In der Begründung dazu heißt es weiter: ‚In der Regel kommen bei der Altersfeststellung Röntgenstrahlen zum Einsatz, die potenziell gefährlich sind und nur nach strenger medizinischer Indikationsstellung (Röntgenverordnung) angewandt werden dürfen.“