Pressemitteilung | 27.01.2009

Hartz IV-Regelsätze für Kinder sind verfassungswidrig

P R E S S E M I T T E I L U N G

Grüne begrüßen Entscheidung des BSG
Hartz IV-Regelsätze für Kinder sind verfassungswidrig

Der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen-rosa liste, Siegfried Benker, hat den Beschluss des Bundessozialgerichts begrüßt, die Hartz IV-Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig einzustufen und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Mit diesem Gerichtsbeschluss, so Benker, biete sich die Chance, endlich eine breit klaffende Gerechtigkeitslücke zu beseitigen und die tatsächlichen Bedürfnisse und Ansprüche Hunderttausender von Kindern zu ermitteln.

Siegfried Benker: „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Regelsätze für Kinder zu niedrig und außerdem willkürlich festgelegt worden sind. In München konnten wir im letzten April zumindest den SGB XII-Regelsatz auf 375 € erhöhen – was für Kinder 225 € bedeutet. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgerufen, nicht auf Karlsruhe zu warten, sondern unverzüglich die Missstände zu beseitigen, die längst allgemein bekannt sind.“