Antrag | 07.11.2019

Ist das Genehmigungsverfahren für den Kiesabbau im Forst Kasten noch zu stoppen?

Anfrage

Der geplante Kiesabbau im Forst Kasten stellt einen massiven Eingriff in das bestehende Ökosystem Wald dar und zerstört einen intakten Boden. 9,5 ha wertvoller Wald im Forst Kasten sollen zum Zweck des Kiesabbaus gerodet werden, langfristig sind weitere 35 ha in Gefahr.

Der Forst Kasten ist bisher als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet zum Kiesabbau im Regionalplan (Vorranggebiet 804) bewertet. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck hat in seiner Stellungnahme zum Vorranggebiet 804 (Gemeinde Neuried) dargelegt: „Die gesamte neu als Vorranggebiet 804 ausgewiesene Fläche ist Bannwald. Die Ausweisung eines Vorranggebietes zur Gewinnung von Bodenschätzen in rechtskräftig zu Bannwald erklärten Waldgebieten wird mit Nachdruck abgelehnt. Bannwald genießt einen besonderen Rodungsschutz. Insbesondere im Verdichtungsraum München ist er für das Klima, den Wasserhaushalt und für die Luftreinigung unersetzlich.“

Dieser Rodungsschutz ist im Bayerischen Waldgesetz, Art. 9 Abs. 4 festgeschrieben. Ausnahmen sind möglich, aber nur, wenn sichergestellt ist, „dass angrenzend an den vorhandenen Bannwald ein Wald neu begründet wird der hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner Funktionen dem zu rodenden Wald und seiner Funktionen dem zu rodenden Wald annähernd gleichwertig ist oder gleichwertig werden kann.“ Das ist hier nicht der Fall. Ein mit Bauschutt wieder verfüllter Boden ist von wesentlich geringerer Qualität als ein in Jahrhunderten gewachsener, biologisch intakter Waldboden. Das wirkt sich auf den ganzen zukünftigen Wald aus, vor allem da die Erfahrung zeigt, dass das Verfüllmaterial zum einen schwer zu bekommen ist und zum anderen z.B. durch erhöhte Gehalte von Schwermetallen oder organischen Schadstoffen wie polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet ist, (Stellungnahme des BN München).

Die Gemeinde Neuried fordert nun eine Neubewertung, da verschiedene Parameter bei der Ausweisung des Vorranggebietes nicht ausreichend Beachtung gefunden hätten. Dazu gehören die Waldfunktionen für den Klimaschutz im Hinblick auf seine Funktion als CO2-Senke, Überhitzungspuffer, Stabilisator des Wasserhaushalts, Frischluftschneise, Frischluft- und Sauerstofflieferant, Luftfilter sowie als artenreiches Ökosystem und als Lebensraum in Zeiten des Artensterbens. Dies ist gerade für den gesamten Verdichtungsraum München und eine immer dichter bebaute Stadt von großer Bedeutung.

Der Forst Kasten gehört der Heilig Geist Spital-Stiftung München. Diese trägt zur Finanzierung des Pflegeheims Heilig Geist bei, das durch die MÜNCHENSTIFT betrieben wird. Ein Bürger aus Hadern hat bei der Regierung von Oberbayern eine Aufsichtsbeschwerde gegen die LH München – vertreten durch den OB – eingereicht. Er sieht den Kiesabbau im Forst Kasten als Verstoß gegen den Stiftungszweck.

Derzeit sind in einem laufenden Vergabeverfahren 9,5 ha im Forst Kasten ausgeschrieben. In einem Zeitungsartikel äußerte sich der Oberbürgermeister Dieter Reiter, dass das laufende Vergabeverfahren rechtlich nicht mehr ohne große Risiken hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche beendet werden kann.

Deshalb fragen wir:

1) In welchem Stadium befindet sich das Vergabeverfahren?

2) Haben interessierte Unternehmen bereits Angebote abgegeben?

3) Ist Unternehmen bereits eine Zusage erteilt worden?

4) Welcher Schaden würde wem woraus entstehen, wenn das Vergabeverfahren nun gestoppt würde?

5) Auf welcher rechtlichen Grundlage kann im aktuellen Verfahrensstadium von wem Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn das Vergabeverfahren unverzüglich gestoppt würde?

6) Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Aufsichtsbeschwerde gegen die LH München?

7) Inwieweit trägt der Forst Kasten zur Finanzierung des Pflegeheims Heilig Geist in Neuhausen oder eventuell anderer Alten- und Pflegeheime bei?

8) Inwieweit kann die LH München eventuell entstehende finanzielle Einbußen der Stiftung durch den Stopp des Kiesabbaus ausgleichen, so z.B. durch Übernahme eines höheren finanziellen Anteils bei Generalsanierungen als bisher in Pachtverträgen festgelegt? Können die Verträge zwischen der LH München und der Stiftung diesbezüglich neu geregelt und der Situation angepasst werden?

9) Gibt es in der Planungsregion 14 Flächen, die ökologisch verträglicher für den Kiesabbau wären, also Flächen ohne Waldbestand, ohne Moore, ohne hochwertige Biotope etc.?

10) Wie viele Kiesabbaubetriebe mit welcher Flächenausdehnung gibt es in der Planungsregion 14?

 

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:
Katrin Habenschaden
Sabine Krieger
Herbert Danner
Mitglieder des Stadtrates