Antrag | 12.10.2018

Ist die Verdrängung der Mieter durch den Neubau von Wohnungen in der Wackersberger Straße 37 zu verhindern?

Anfrage

Ein Mietshaus mit zwölf Wohnungen im Erhaltungssatzungsgebiet Sendling soll durch einen Neubau ersetzt werden. Zwar werden in der Summe mehr Wohnungen entstehen als durch den Abriss verloren gehen – es entsteht jedoch hochpreisiger Wohnraum, bezahlbarer Wohnraum hingegen geht unwiederbringlich verloren. Dies widerspricht dem Ziel von Erhaltungssatzungsgebieten, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten.
Besonders betroffen sind jedoch die Mieter des zum Abbruch vorgesehenen Anwesens. Sie leben in akuter Angst, ihre Wohnung und Nachbarschaft zu verlieren und aus der Stadt verdrängt zu werden.
Die Stadt hat mit der Zweckentfremdungssatzung und der Erhaltungssatzung Instrumente, um Wohnraumvernichtung und Verdrängung wirksam zu verhindern.

Wir fragen daher:

1. Wann wurde das Objekt an den jetzigen Investor verkauft?

2. Hatte die LH München ein Vorkaufsrecht? Falls ja: wurde dies durch eine Abwendungserklärung abgewendet?

3. Darf die LH München einen Abriss überhaupt genehmigen, wenn das Gebäude nicht akut baufällig ist, noch bewohnt wird und die Mieter mangels Ersatzwohnraum von Obdachlosigkeit bedroht sind?

4. Entmietungsmaßnahmen wie das Herausnehmen von tragenden Wänden oder das Nichtreparieren von Wasserschäden sind geeignet eine Zweckentfremdung herbeizuführen. Greift hier bereits die Zweckentfremdungssatzung oder erst wenn die dadurch herbeigeführte Unbewohnbarkeit bzw. Leerstand entstanden ist?

5. Ist die (neue) Beratungshotline der städtische Mieterberatung für Notfälle auch außerhalb der eingeschränkten Öffnungszeiten erreichbar und kann diese bei offenkundigen Entmietungsmaßnahmen von sich aus tätig werden?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:

Gülseren Demirel
Anja Berger
Mitglieder des Stadtrates