Pressemitteilung | 18.10.2016

Jugendhilfe für junge Geflüchtete nicht vorzeitig beenden

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bei der Integration von jungen Geflüchteten sind Bildung und Ausbildung der Schlüssel zum Erfolg. Die Stadt München und zahlreiche freie Träger von Bildungsmaßnahmen unternehmen daher große Anstrengungen um minderjährige Geflüchtete in Bildungsmaßnahmen zu vermitteln – mit durchaus beachtlichem Erfolg.

Doch immer häufiger erweist es sich als Problem, dass Jugendliche bei Erreichen der Altersgrenze von 18 Jahren ihren Anspruch auf Unterstützung nach dem Jugendhilfegesetz verlieren und aus – relativ – behüteten Jugendhilfeeinrichtungen in das schwierige Umfeld einer Gemeinschaftsunterkunft umziehen müssen. Das bedeutet, dass sie kein angemessenes Lernumfeld mehr vorfinden, denn eine Gemeinschaftsunterkunft bietet keine Rückzugsräume und auf Grund hoher Lärmbelastung ist eine ausreichende Nachtruhe oft nicht gegeben. Dies wird auch von vielen AusbilderInnen als Problem benannt. Mit dem Wechsel in die Gemeinschaftsunterkunft steigt daher das Risiko, dass die unter großem personellem und finanziellem Aufwand eingeleiteten Bildungsmaßnahmen wieder abgebrochen werden und Investitionen erfolglos verpuffen.
Die Grünen – rosa liste haben daher beantragt, dass das Stadtjugendamt künftig in jedem Einzelfall prüft, ob die Weiterführung bestehender Jugendhilfemaßnahmen auch nach dem 18. Geburtstag noch sinnvoll ist. Auch bei Jugendlichen, deren Alter auf 18 Jahre oder älter festgesetzt wurde, soll – gemäß dem laut Jugendhilfegesetz bestehenden Rechtsanspruch – eine Jugendhilfebedarfsprüfung vorgenommen werden.
Fraktionsvorsitzende Gülseren Demirel: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Das bedeutet, dass Maßnahmen der Jugendhilfe auch nach dem 18. Geburtstag fortgeführt werden können, wenn die persönliche Situation es für die weitere Entwicklung erfordert – was unter den jungen Geflüchteten regelmäßig festzustellen ist. Das Jugendamt muss daher dazu übergehen, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob nicht die Fortführung der Jugendhilfemaßnahme das Beste ist – für den jungen Geflüchteten und für die Stadt, die andernfalls hohe Investitionen in die Ausbildung von Jugendliche zu verlieren droht, die mit der richtigen Begleitung dem Arbeitsmarkt bald zur Verfügung stehen könnten.“