Antrag | 08.07.2010

Klappbare Zweisitzerbänke in Freischankflächen diesen Sommer dulden

Antrag zur Dringlichen Behandlung im

Kreisverwaltungsausschuss vom 13. Juli 2010

Klappbare Zweisitzerbänke in Freischankflächen diesen Sommer dulden
Der Stadtrat möge beschließen:

Klappbare Zweisitzerbänke in Freischankflächen werden vom Kreisverwaltungsreferat sowie den Bezirksinspektionen diesen Sommer geduldet. Ende 2010 wird vom Kreisverwaltungsreferat ein Bericht erstattet wie die Auswirkungen dieser Regelung war. Wenn keine bedeutenden Gründe dagegen stehen, wird die Satzung für Sondernutzungen entsprechend geändert.

Begründung:

Im Rahmen der letzten Veränderung der Satzung über Sondernutzungen im öffentlichen Raum wurde festgelegt, dass in echten Freischankflächen auf den Gehsteigen keine Bänke aufgestellt werden dürfen. Gedacht wurde hier an Biergartenbänke. Diese wurden zurecht aus ästhetischen Gründen von den Freischankflächen verbannt. Eine Reihe von Wirten haben inzwischen aber

sogenannte Zweisitzklappbänke. Diese gelten formal auch als Bank, sind aber ästhetisch und stadtgestalterisch sicher anders zu bewerten als Biergartenbänke. Derzeit werden die Wirte von den Bezirksinspektionen aufgefordert, diese Bänke wieder zu entfernen. Im KVR ist hierzu noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Um hier Sicherheit zu schaffen, sollte das KVR zusagen für diese Freiluftsaison die Bänke zu dulden und im Herbst mit einem kurzen Erfahrungsbericht dem Stadtrat die Entscheidung vorzulegen, ob diese Zweisitzklappbänke dauerhaft erlaubt werden können.

Wir entschuldigen uns dafür, dass wir wegen der Frage ob Bier- oder Zweisitzklappbänke, einen Antrag zur Dringlichen Behandlung stellen. Aber nachdem dies Teil der Sondernutzungssatzung ist, die nur der Stadtrat wieder verändern kann, ist dies der einzige formale Weg.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – rosa liste
Initiative: Siegfried Benker, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl