Antrag | 27.07.2018

Klimaschutz – den Worten müssen Taten folgen II – Sektor Energieumwandlung und -verteilung

Antrag

Die LH München ergreift für den Sektor Energieumwandlung und -verteilung folgende im Gutachten „Klimaschutzziel und -strategie München 2050“ vorgeschlagene Maßnahmen:

  1. Beschleunigte Umstellung der Fernwärme-Erzeugung auf erneuerbare Energien (Gutachten-Maßnahme EN-2)
  2. Beschleunigte Umstellung des Fernwärmenetzes auf niedrige Vorlauftemperaturen (Gutachten-Maßnahme EN-3)
  3. Einrichtung von Speichern für Wärme und Strom (Gutachten-Maßnahme EN-5)
  4. Intensivere Nutzung der PV-Potenziale (Gutachten-Maßnahme EN-7) und Festlegung einer Zubau-Zielvorgabe von 10 MW-Peak ab 2018 und 15 MW-Peak ab 2025.

Begründung:
Im Juli 2017 hat die Stadt München sich vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutz-abkommens 2015 ein neues Klimaschutzziel gesetzt: Weitgehende Klimaneutralität (0,3 Tonnen CO2-Äquivalente) bis zum Jahr 2050 und die Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen auf 3 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohner und Jahr bis 2030.
Dies sind im Vergleich zum Ist-Zustand ambitionierte Ziele für die Stadt, deren Erreichung ein entschlossenes Umsteuern und die Einleitung konkreter Maßnahmen erfordert. Die gleichzeitig vorgelegte Studie „Klimaschutzziel und -strategie 2050“ des Öko-Instituts macht dazu zahlreiche Vorschläge, deren Umsetzung jedoch bisher auf sich warten lässt. Diese Untätigkeit darf nicht länger andauern. Die Stadt muss jetzt handeln und ihrem Bekenntnis zum Klimaschutz Taten folgen lassen.

Punkt 1:
Auszug aus dem Klimaschutz-Gutachten (S. 251):
„Die Szenarioanalysen im hier vorliegenden Gutachten haben gezeigt, dass die bisher diskutierte Anzahl von Geothermie-Bohrungen möglicherweise nicht ausreicht, um den weit überwiegenden Teil des Fernwärmebedarfs auf Geothermie umzustellen. Daher sollten die Ausbaupläne für die Geothermie überprüft und auch weitere erneuerbare Quellen über die Geothermie hinaus sowie die Nutzung von Abwärme in die Planung für die Fernwärme-Vision 2040 einbezogen werden. Auch die objektorientierte Nutzung von Solarthermie im Fernwärmegebiet und deren Einbindung in das Fernwärmenetz können in diesem Zusammenhang an Bedeutung gewinnen.“

Punkt 2:
Auszug aus dem Klimaschutz-Gutachten (S.253):
„Die derzeit geplanten Schritte könnten ggf. weiter beschleunigt werden, um eine frühere Nutzung von erneuerbaren Wärmequellen und Abwärme zu ermöglichen. Die Realisierbarkeit einer solchen Beschleunigung könnte in Rahmen einer gesonderten Untersuchung der SWM in Zusammenarbeit mit einem externen Fernwärme-Spezialisten analysiert und das Ergebnis für die Stadtpolitik transparent gemacht werden.
Innerhalb des Heißwassernetzes sollte die Vorlauftemperatur so weit wie möglich abgesenkt werden. Zudem kann in bestimmten Fällen das Temperaturniveau des Fernwärmerücklaufs energetisch genutzt werden.“

Punkt 3:
Auszug aus dem Klimaschutz-Gutachten (S.257):
„Durch den Bau und Betrieb von Speichern für Strom und Wärme können die zeitlichen Verläufe von Strom- und Wärmebedarf und der Energieerzeugung (aus Koppelproduktion in Kraft-Wärme-Kopplung oder aus fluktuierenden Energien wie Wind und Photovoltaik) teilweise zeitlich entkoppelt werden. […] Im Zuge der weiteren Planung für die Vision Erneuerbare Fernwärme 2040 sollte der Einsatz von weiteren Wärmespeichern geprüft werden. Darüber hinaus sind Stromspeicher eine von mehreren möglichen Flexibilitätsoptionen in einem zunehmend durch erneuerbare Energien geprägten System der Stromversorgung. Die SWM sollten prüfen, ob und in welchem Umfang der Einsatz von Stromspeichern ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist.“

 

Punkt 4:
Auszug aus dem Klimaschutz-Gutachten (S.261):
„Der Ausbau der Photovoltaik ist die einzig nennenswerte Möglichkeit, innerhalb der Stadtgrenzen Münchens erneuerbare Energien stärker zur Stromerzeugung einzusetzen. Allerdings bestehen Konflikte bei der Nutzung geeigneter Dachflächen mit der Zielstellung einer größeren Verbreitung von Gründächern sowie ggf. mit der Nutzung der Flächen für die Solarthermie.
Die LH München sollte die bestehenden Konflikte durch klare und einheitliche Planungsleitfäden und ggf. eine entsprechende Energieplanung auf Quartiersebene lösen. Zudem sollten die planungsrechtlichen Vorgaben für PV-Anlagen überprüft und ggf. verbessert werden. In dem so festgelegten Rahmen für die Entwicklung der Photovoltaik sollte dann eine systematische Planung von PV-Anlagen auf geeigneten Objekten durchgeführt werden, insbesondere bei Neubauten. Hier können ggf. städtische Unternehmen wie die SWM oder Wohnungsbaugesellschaften selbst investieren, zudem sollte das Beratungsangebot für private Akteure verbessert werden. Sofern Bedarf für eine Zusatzförderung bestimmter Anlagentypen oder Betreibermodelle besteht, könnte dies über das FES oder über das Erweiterte Klimaschutzprogramm (EKSO) erfolgen.“

Des weiteren (S.111):
„Die Photovoltaik wird im Stadtgebiet bis 2030 auf eine Erzeugung von gut 200 Gwh/a ausgebaut. Hierzu ist ab dem Jahr 2018 ein Netto-Zubau von 10 MW-Peak pro Jahr erforderlich, ab dem Jahr 2025 ein Wachstum um 10 MW-Peak pro Jahr.“

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

 

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Sabine Krieger
Dominik Krause

Mitglieder des Stadtrates