Pressemitteilung | 01.03.2019

Mehr Wien wagen! Was kann München von Österreichs Hauptstadt lernen?

P R E S S E M I T T E I L U N G

Unter diesem Titel luden Die Grünen – rosa liste am 1. März zu einem Pressegespräch ein, zu dem Fraktionschefin Katrin Habenschaden den langjährigen Wiener Gemeinderat und Landtagsabgeordneten Christoph Chorherr und den bayerischen Landtagsabgeordneten Markus Büchler begrüßte.
Im Mittelpunkt stand die Frage, wie München von den Erfahrungen der Wiener Wohnungspolitik profitieren kann, die seit vielen Jahrzehnten große Erfolge beim sozialen Wohnungsbau aufweist, und die mittlerweile europaweit auf Interesse stößt.
Aufsehen erregte im letzten Herbst vor allem eine Novelle der Wiener Bauordnung, nach der zwei Drittel aller neuen Wohnungen, die künftig gebaut werden, geförderte Wohnungen sein müssen. Für diese Wohnungen darf eine Nettomiete von maximal 5 €/m2 (mit Nebenkosten sind das 7-8 €/m2) verlangt werden.

Christoph Chorherr verwies in seinem Vortrag zunächst auf die jahrzehntelange Tradition des Wiener „Gemeindebaus“, die zu einem auch heute noch einzigartig hohen Bestand an Wohnungen im Besitz der Stadt Wien oder gemeinnütziger Träger geführt habe. „Wien verdankt viel unseren Urgroßeltern“, so Chorherr. 220.00 Wohnungen besitzt die Stadt selbst, weitere 180.000 befinden sich in der Hand öffentlich geförderter Genossenschaften. 62 Prozent der Wiener leben in einer Wohnung mit gedeckelter Miete – was natürlich auf dem gesamten Wohnungsmarkt die Preise dämpft.
500 Millionen € kann die Stadt Wien jährlich für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus ausgeben, finanziert unter anderem durch Bundeszuschüsse. Allerdings haben die stark steigenden Bodenpreise auch in Wien den Neubau sozial geförderter Wohnungen erschwert. Die rot-grüne Mehrheit im Wiener Landtag reagierte mit der oben beschriebenen Novelle der Bauordnung. „Ein starker Eingriff in den Markt, und klassisch linke Politik, aber angesichts der Entwicklung absolut gerechtfertigt“, so der in Wien eher als „Realo“ bekannte Christoph Chorherr, der an der Entwicklung der Novelle maßgeblich beteiligt war. Perspektivisch erwartet Chorherr von der Neuregelung die Errichtung von einigen hundert Wohnungen mit stark gedeckelter Miete pro Jahr – allerdings auch einige Klagen gegen die Novelle.
Christoph Chorherr: „Wo der politische Wille und etwas Mut vorhanden ist, kann man etwas gegen die Wohnungsnot und die Spekulation unternehmen.“

Ein ganz anderes Bild zeichnete Markus Büchler: Den Niedergang des sozialen Wohnungsbaus in Bayern. Vor 30 Jahren verfügte der Freistaat noch über Belegungsrechte für 500.000 Wohneinheiten. Heute ist diese Zahl auf 138.000 geschrumpft – Folge unter anderem von Verkäufen wie der der staatlichen GBW (33.000 Wohnungen) an einen Investor, zum Schaden der Mieter, die nun hohen Mietsteigerungen ausgesetzt sind. „Das war ein Fehler, der mittlerweile auch in Teilen der Staatsregierung bereut wird“, so Büchler, „denn in Bayern fehlen 70.000 Wohnungen. Die Gründung einer neuen staatlichen Wohnbaugesellschaft mit der Zielzahl von 10.000 Wohnungen bis 2025 ist da bei weitem nicht ausreichend. Wir brauchen eine echte staatliche Offensive zum Bau von bezahlbaren Wohnungen.“
Büchler kündigte ein Antragspaket der Grünen Landtagsfraktion an, das einige der schlimmsten Defizite der bayerischen Wohnungspolitik beseitigen soll. Dazu gehört ein ambitioniertes Wohnungsbauförderungsprogramm, durch das innerhalb der nächsten 5 Jahre 50.000 neue Wohnungen entstehen sollen. 1 Milliarde € will die Grüne Landtagsfraktion dafür im Haushalt bereitstellen – Geld, mit dem gerade auch Genossenschaften zum Wohnungsbau ermutigt werden sollen. Wichtig ist auch die Verlängerung der Bindungsfristen im sozial geförderten Wohnungsbau von 25 auf 40 Jahre inklusive der Abschaffung des Rechts zum vorzeitigen „Freikauf“ sozial geförderter Wohnungen, die dadurch noch früher aus der Bindung fallen.

Die Bindungsfristen sind ein gravierender Unterschied zu Wien, wo viele Wohnungen „auf ewig“ in der Sozialbindung bleiben können. Fraktionschefin Katrin Habenschaden verwies darauf, dass dies in Deutschland nach geltender Rechtsprechung bedauerlicherweise unmöglich ist. Hier müsste zunächst Bundesrecht geändert werden. Auch eine sozialere Ausgestaltung des Bodenrechts sei eine Aufgabe, die nur der Bund erfüllen könne – eine besonders wichtige Aufgabe aus der Sicht von München, wo die Grundstückspreise förmlich explodiert sind und bereits 70 % Entstehungskosten im Wohnungsbau ausmachen.
Katrin Habenschaden: „Wir können und dürfen in München natürlich nicht darauf warten, dass der Bund und der Freistaat endlich aktiv werden, sondern müssen alle Möglichkeiten nutzen, die die Stadt hat. Dazu gehört zum Beispiel eine Reform der Sozialen Bodennutzung, die der Stadt die Möglichkeit gibt, noch mehr geförderten Wohnraum festzulegen und außerdem für einen ordentlichen Grünflächenanteil sorgt. Die in Münster angewandte Praxis, die der Stadt 30 % der Fläche sichert, könnte hierfür ein Vorbild sein. Wir werden uns außerdem dafür einsetzen, dass die Stadt München nach dem Vorbild von Wien einen Grundstücksfonds gründet, der der Stadt durch systematische Aufkäufe langfristig eine stärkere Stellung bei stadtplanerischen Entscheidungen sichert – auch gegenüber Investoren.
Auch wenn die wohnungspolitischen Erfolge von Wien aufgrund anderer historischer und rechtlicher Voraussetzungen nicht eins zu eins auf München übertragbar sind, macht uns das Beispiel Wien Mut. Wo eine Wille ist, ist auch eine Weg  – zu mehr bezahlbaren Wohnungen und damit zu mehr sozialer Gerechtigkeit.“