Antrag | 06.12.2018

Müssen Stiftungsimmobilien mit ihrer Mieterhöhungspraxis der Mietpreisspirale folgen und immer zu Höchstpreisen verkauft werden?

Anfrage

Viele Menschen bringen ihre Immobilien – im besten Willen Gutes zu tun – in Stiftungen ein oder vererben sie an gemeinnützige Organisationen. Diese sehen sich dann gezwungen, die Immobilien möglichst gewinnbringend zu verwerten. Häuser und Grundstücke werden dann zu Höchstpreisen verkauft und Mieter heraussaniert – alles um den wohltätigen Zwecken von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen gerecht zu werden. Bezahlbarer Wohnraum geht verloren und neuer – bezahlbarer – Wohnraum kann nicht entstehen, weil Wohnungen und Grundstücke regelmäßig zu Höchstpreisen verkauft werden.
Die Stiftungsverwaltung München ist mit über 200 betreuten Stiftungen die größte kommunale Stiftungsverwaltung in Deutschland.

Wir fragen daher:

1. Gilt die städtische Mietpreisbremse auch für Stiftungsimmobilien?

2. Wie viele Wohneinheiten (bzw. Flächen mit Wohnbaurecht) sind Eigentum von Stiftungen, die die Stiftungsverwaltung München betreut?

3. Wie viele davon wurden in den letzten 5 Jahren veräußert?

4. Muss dies nach Stiftungsrecht stets zu Höchstpreisen erfolgen, oder wäre es beispielsweise auch möglich, bebaubare Flächen nach einer Konzeptvergabe zu vergeben?

5. Kann die LH München diese Immobilien auch direkt erwerben und soziale Bindungen einpreisen?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:
Herbert Danner
Anna Hanusch
Thomas Niederbühl
Mitglieder des Stadtrates