Antrag | 13.05.2011

München gut zu Fuß I – Ergänzende Strategie für grüne Mobilität in einer lebenswerten Stadt

Antrag

München gut zu Fuß I –
Ergänzende Strategie für grüne Mobilität in einer lebenswerten Stadt

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Landeshauptstadt München entwickelt eine Strategie zur systematischen Förderung des Fußverkehrs.

2. Die Landeshauptstadt München schafft die organisatorischen Voraussetzungen für eine referatsübergreifende Förderung des Fußverkehrs ähnlich wie beim Radverkehr.

3. Die Landeshauptstadt München entwickelt – z.B. nach den Vorbildern Barcelona oder London – ein Leitsystem für den Fußverkehr, das sich im Wesentlichen auf den Bereich innerhalb des Mittleren Rings konzentriert. Dabei wird angestrebt, dass es mit dem Leitsystem für den Radverkehr kompatibel ist. An bedeutenden Plätzen in der Stadt sollen Stadtpläne mit wichtigen Wegeinformationen Fußgänger (und Radfahrer) informieren (Beispiel Legible London).

4. Die Landeshauptstadt München entwickelt touristische Stadtspaziergänge/Routen zu Fuß, die Besuchern und Einheimischen die Sehenswürdigkeiten der Stadt zu Fuß näher bringen.

5. Die Landeshauptstadt zählt regelmäßig Fußgängerinnen und Fußgänger.

6. Die Landeshauptstadt München führt offiziell die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen als Standard ein.

7. Die Landeshauptstadt München unterzeichnet die internationale Charta für das Gehen.

8. Die Landeshauptstadt München bewirbt sich für die internationale Konferenz zum Fußverkehr und Öffentlichen Raum Walk 21 und geht auf den Freistaat und den Bund zu, um diese als Mitveranstalter zu gewinnen.

9. Die Landeshauptstadt München verstärkt ihr Engagement in der Förderung des Zufußgehens mit den Zielgruppen Neubürger, Betriebe, Senioren, Jugendliche und Kinder.

10. Die Finanzierung der Maßnahmen zum Fußgängerverkehr erfolgt bis zur Schaffung einer separaten Haushaltsstelle aus den Mitteln des Straßenunterhalts und aus Restmitteln der Radverkehrspauschale.

11. Die Erfolge der Förderung des Fußverkehrs werden regelmäßig evaluiert.

Begründung:

Neben Rad- und Öffentlichem Verkehr ist der Fußverkehr ein – häufig unterschätzter – Bestandteil stadtverträglicher Mobilität. Dabei legen die Münchnerinnen und Münchner 28 % ihrer Wege zu Fuß zurück. Das Zufußgehen ist die Form der Mobilität, die am wenigsten Menschen aufgrund von sozialen/finanziellen oder körperlichen Einschränkungen ausschließt. Nur eine fußgängerfreundliche Stadt ist wirklich eine kinderfreundliche Stadt und wird gleichzeitig dem demographischen Wandel mit der Zunahme von Seniorinnen und Senioren gerecht. Das Zufußgehen belebt die Stadt und ist auf kurzen Strecken geeignet überlastete öffentliche Verkehrsmittel zu entlasten. Im Wettbewerb der europäischen Metropolen nehmen attraktive öffentliche Räume und fußgängerfreundliche Verkehrsplanung einen zunehmend größeren Stellenwert ein. Kopenhagen, Zürich, Barcelona und London sind Vorreiter. Das Zufußgehen ist gesund. Eine halbe Stunde zügiges Gehen am Tag hält – wie das Radfahren – auch weniger Sportliche fit, unterstützt das Wohlbefinden und verlängert das Leben im Mittel um fünf Jahre.

Zu 1: In München fehlt bisher eine systematische Förderung der Mobilität zu Fuß. Als Vorbild könnte beispielsweise die Fußgängerstrategie Berlins dienen, die der Senat mit Hilfe eines Fachbeirates erarbeiten ließ und die demnächst beschlossen werden soll. Die Berliner Strategie enthält u.a.

– die Steigerung der Nutzerzufriedenheit, die über eine Befragung unterschiedlicher Nutzergruppen erfasst werden soll

– die Senkung der Unfallzahlen und

– die Verbesserungen der Barrierefreiheit.

Hierfür soll der Anteil der Ausgaben für den Fußverkehr am Verkehrsetat Berlins schrittweise erhöht und sollen zehn Modellprojekte umgesetzt werden.

Zu 2: Die Förderung des Fußverkehrs ist eine Aufgabe, die in mehreren städtischen Referaten erfolgen muss. Hierfür bedarf es einer referatsübergreifenden Koordination des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, des Baureferates, des Kreisverwal-tungsreferates sowie für einige Themen auch des Referates für Umwelt und Gesund-heit und des Referates für Arbeit und Wirtschaft. Zur Förderung des Radverkehrs wurden entsprechende Gremien geschaffen, die auch für den Fußverkehr sinnvoll wären.

Zu 3: Nahezu alle großen deutschen Städte und auch schon Kleinstädte im Münchner Umland (z.B. Dachau mit sehr ansprechenden Wegweisern) verfügen bereits über ein Leitsystem für den Fußverkehr. Es dient Touristen und Einheimischen gleichermaßen. Ein großer Vorteil ist neben der Richtungsangabe die Entfernungs- oder, da anschaulicher, eine Zeitangabe, da auch Einheimische überrascht sind, wie nah ein Ziel tatsächlich ist. Es gibt in München bereits mehrere Wegweiser für Fußgänger z.B. zur Theresienwiese und Deutschen Museum etc. Im Museumsquartier wird seit langem ein Leitsystem gefordert. Hier bietet sich die Chance einer einheitlichen stadtbildverträglichen Gestaltung und diese Ziele von vorneherein in ein Konzept mit einzubeziehen. London hat sein Leitsystem u.a. eingeführt, damit Einheimische und Touristen ermutigt werden, zu Fuß zu gehen, anstatt kurze Strecken mit der sowieso überlasten U-Bahn zu fahren. Angesichts der Überlastung der zentralen U-Bahn-Abschnitte ist dies auch für München sinnvoll. Das Londoner System verwendet für das Leitsystem „Legible London“ gut lesbare Stadtpläne auf Stelen in hochwertigen Design, die generell die Orientierung erleichtern und in denen Zeitradien die Entfernungen verdeutlichen. In Teilen könnten die Münchner Ziele für den Fußverkehr, insbesondere außerhalb der Altstadt z.T. deckungsgleich mit den Zielen für den Radverkehr sein. Hier gilt es zu prüfen, inwiefern beide Systeme kompatibel sein können.

Zu 4: Touristen besichtigen die Stadt bereits in großem Maße zu Fuß. Durch die Konzeption von touristischen Stadtspaziergängen wird München noch attraktiver für Besucher. Auch die Einheimischen können damit zu Fuß besser ihre Stadt kennen lernen.

Zu 5: Es gilt das Sprichwort: Nur was man zählen kann, zählt. München zählt regelmäßig den Kfz-Verkehr und seit einigen Jahren auch den Radverkehr. Da der Fußverkehr schwieriger zu fassen ist und in der Regel weniger Probleme bereitet, bleibt er unberücksichtigt. Es gibt inzwischen mehrere Zählgeräte auf dem Markt, mit denen man den Fußverkehr erfassen kann. Diese werden zur Zeit noch häufiger vom Einzelhandel zur Ermittlung der Lauflage für die Kundenfrequenzen eingesetzt als in der kommunalen Verkehrsplanung. Die Geräte sind räumlich verlagerbar, können also beliebig versetzt werden. Um die Bedeutung und die Entwicklung des Fußverkehrs besser einschätzen zu können, wären solche Zählungen von grundlegender Bedeutung, insbesondere an den Aufkommensschwerpunkten. Ein bedeutendes Feld außerhalb des eigentlichen Verkehrsthemas wären z.B. die Fußgängerfrequenzen auf Gehsteigen und die Rückschlüsse auf vorhandene und zukünftige Freischankflächen. Ab gewissen Frequenzen ist der Standardwert von 1,60 m für den verbleibenden Gehsteig nicht mehr ausreichend.

Zu 6: Die FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) hat im Jahr 2002 die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (kurz EFA) veröffentlicht. In ihr werden die wichtigen Planungsparameter für einen komfortablen und sicheren Fußverkehr dargelegt. Mit der offiziellen Einführung der EFA erhalten die Anforderungen des Fußverkehrs im Konfliktfall mehr Gewicht. München hat bereits das Pendant der FGSV für den Radverkehr, die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen offiziell eingeführt.

Zu 7: Die Charta für das Gehen wurde bereits von bedeutenden Städten wie London, Kopenhagen, Barcelona und New York unterzeichnet. Sie spricht sich aus „für die Schaffung von gesunden, leistungsfähigen und nachhaltigen Städten und Dörfern, in denen Menschen gerne zu Fuß gehen.“ Im Kerntext steht:

„Wir, die Unterzeichnenden, anerkennen den hohen Wert des Gehens als einen Schlüsselindikator für gesunde, leistungsfähige, sozial einbeziehende und nach-haltige Städte und Dörfer. Sich überall und jederzeit zu Fuß sicher und in qualitativ hoch stehenden öffentlichen Räumen bewegen zu können, anerkennen wir als allgemeines Menschenrecht.“

Das achtseitige Dokument kann unter den folgenden Webadressen eingesehen und heruntergeladen werden:

www.walk21.com/charter/documents/internat.pdf

www.fuss-ev.de/Europaeische-Fussverkehrs-Politik/InternationaleCharta-fuer-das-Gehen.html

Zu 8: Die internationale Tagung Walk 21 hat bereits in namhaften Städten wie London, Kopenhagen, Barcelona und New York stattgefunden. Zum einen ist München mit seinen öffentlichen Räumen und seinen städtischen Parks ein würdiger Austragungsort und kann zum anderen wertvolle Impulse von der internationalen Fachöffentlichkeit erhalten. Es ist ein vergleichbarer Wissenstransfer wie bei der Velocity-Tagung zu erwarten. Viele Themen betreffen nicht nur die Stadt München sondern z.B: die Oberste Baubehörde, das Bundesverkehrsministerium und das Umweltbundesamt, die als Mitveranstalter gewonnen werden sollten.

Zu 9: Im Rahmen des Mobilitätsmanagements gehen die Münchner Verkehrsgesellschaft und die Landeshauptstadt München bereits auf spezielle Zielgruppen wie Betriebe (betriebliches Mobilitätsmanagement), Kinder (Aktion „Zu Fuß zur Schule“ und Walking Bus“, Jugendliche (Mobi Race), Senioren (Seniorenstadtplan), Neubürger (Neubürgerpaket) und Betriebe (betriebliches Mobilitätsmanagement) zu. Diese erfolgreichen Aktivitäten fördern bereits stadtverträgliche Mobilität und sollen weitergeführt und ggf. hinsichtlich des Zufußgehens vertieft werden.

Zu 10. Die Radverkehrspauschale könnte zu einer Nahmobilitätspauschale erweitert werden. In naher Zukunft fallen noch keine sehr hohen Kosten an.

Zu 11: Die Evaluierung dient dem effizienten Einsatz der Mittel.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Paul Bickelbacher
Sabine Nallinger
Mitglieder im Stadtrat