Antrag | 09.08.2018

Müssen Elektroautos bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften draußen bleiben?

Anfrage

Pro Jahr brennen rund 15.000 Autos auf Deutschlands Straßen ab. Pkw-Brände in Tiefgaragen und Parkhäusern sind in Deutschland dank der guten Sicherheitsstandards aber relativ selten. Vielen dürfte der Brand in der Tiefgarage des neuen Gymnasiums in Trudering vor 2 Jahren in Erinnerung sein. Ausgelöst wurde dieser Brand durch ein Auto mit Verbrennungsmotor. Dennoch dürfen Autos mit Verbrennungsmotor die neue Tiefgarage in der Rupertigaustraße nutzen – elektro- und gasbetriebene Fahrzeuge jedoch müssen draußen bleiben.

Deshalb fragen wir:

1. Warum dürfen elelektro- und gasbetriebene Fahrzeuge die neue Tiefgarage einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft in der Rupertigaustraße nicht nutzen?

2. Sind auch andere Tiefgaragen bei der Stadtverwaltung und städtischen Wohnungsbaugesellschaften von diesem Ausschluss betroffen?

3. Können die Gründe für den Ausschluss durch eine Nachrüstung beseitigt werden?

4. Welche zusätzlichen Kosten würden dadurch entstehen?

5. In einer Antwort auf den Stadtratsantrag „Energiewende in München voranbringen IV – Solarstrom für Elektrofahrzeuge direkt nutzen – durch neu errichtete Ladesäulen bei den Wohnungen von GWG und GEWOFAG(14-20 / A 03636)“ teilen die Wohnungsbaugesellschaften mit, dass sie bereits jetzt dafür sorgen, dass ihre Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit erhalten, Elektrofahrzeuge laden zu können. Durchschnittlich 10 bis 12 Stellplätze pro Bauvorhaben werden für eine Nutzung mit Elektromobilität vorgerüstet. Dürfen Elektrofahrzeuge überhaupt in den Tiefgaragen geladen werden? Falls ja: müssen die Elektrofahrzeuge nach dem Ladevorgang zum Parken wieder an die Oberfläche gebracht werden?

 

Initiative:
Dominik Krause
Mitglied des Stadtrates