Pressemitteilung | 07.12.2016

Nach Karlsruher Urteil zum Atomausstieg: Wann soll Isar II vom Netz gehen?

P R E S S E M I T T E I L U N G

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil über das Atomausstiegsgesetz im Kern die historische Entscheidung des Gesetzgebers bestätigt, die Atomkraft in Deutschland beschleunigt zu beenden. Die Grünen – rosa liste nehmen die Karlsruher Entscheidung zum Anlass, sich nach dem Ausstiegsfahrplan für das AKW Isar II zu erkundigen, das sich zu 25 % in der Hand der Stadtwerke München GmbH befindet. Nach der jetzt bestätigten bundesgesetzlichen Regelung muss der Reaktor spätestens zum 31.12. 2022 stillgelegt werden. Die bereits im Jahr 2002 zugeteilten Stromkontingente reichen allerdings nur bis 2020.
Da diese Stromkontingente unter den AKW-Betreibern frei handelbar sind, erkundigt sich Stadträtin und SWM-Aufsichtsrätin Sabine Krieger in einer Anfrage nach den Absichten der SWM Geschäftsführung: Soll Isar II nach Verbrauch der zugeteilten Reststrommenge 2020 stillgelegt werden? Oder gibt es bei den SWM Überlegungen Stromkontingente aufzukaufen und so die Laufzeit bis 2022 auszudehnen? Und gab es dazu Gespräche mit dem Mehrheitseigner Preußen Elektra?
Sabine Krieger: „Je eher Isar II vom Netz geht, desto besser. Wir appellieren an die SWM-Geschäftsführung, sich ihrer Verantwortung für den beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie bewusst zu sein und auf einen pünktlichen Ausstieg im Jahr 2020 hinzuwirken. Alles andere wäre mit dem Bekenntnis der SWM zu umweltverträglicher und nachhaltiger Energieerzeugung unvereinbar.“