Antrag | 21.09.2010

Neue Richtlinien bei der Vergabe von Schülerfahrten durch das Schulreferat?

Anfrage

Neue Richtlinien bei der Vergabe von Schülerfahrten durch das Schulreferat?

Nach Informationen von Eltern, deren Kinder bisher mit Taxis in die Schule befördert wurden, scheinen bei der Vergabe der Schülerfahrten neue Richtlinien im Schulreferat angewandt zu werden.

Wir fragen:

  • Welche Kriterien führen bei Schülerfahrten zur Entscheidung zwischen Taxi bzw. Schulbus?
  • Werden Aufträge für Schulbusse ausgeschrieben?
  • Werden Aufträge für Taxen ausgeschrieben?
  • Gibt es einen Vertrag zwischen dem Schulreferat und der Taxi München eG, der der Taxi München eG ein Exklusivrecht bei der Auftragsvergabe einräumt?
  • Falls ja, wann ist dieser Vertrag zustande gekommen, wie lange ist die Laufzeit dieses Vertrags und welche Gründe sprechen dafür, sich an einen einzigen Anbieter zu binden?
  • Wäre ein solcher Vertrag mit den Vergaberichtlinien der Stadt München zu vereinbaren?
  • Welche Möglichkeiten haben andere Anbieter (Taxiunternehmer oder Vermittlungszentralen), sich um Aufträge bei Schülerfahrten zu bewerben?
  • Werden bei der Auftragsvergabe auch Elternwünsche und das Interesse der Kinder berücksichtigt (z.B. Kontinuität und Verlässlichkeit der Fahrer/in), oder wird ausschließlich nach Kostenkriterien entschieden?
  • Welche Einspruchsmöglichkeit haben betroffene Eltern?
  • Welche Qualitätskriterien muss das Fahrpersonal von Schulbussen erfüllen? Muss es im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein? Werden die Fahrzeuge einer jährlichen Hauptuntersuchung unterzogen wie beim Taxi?

Lydia Dietrich
Sabine Nallinger