Antrag | 07.11.2017

Öffentlich formulierte Mordabsichten bei Pegida München

Anfrage

Auf einer Kundgebung vor dem DGB-Haus am 3.11.2017 hat der Münchner Pegida-Ableger ein Bild auf eine Leinwand projiziert mit dem Wortlaut: „Von Wies’n bis DGB Haus ist’s nicht weit / Da nimmt sich Paulchen gerne Zeit / Zu Gast heut bei der PEGIDA / erblickt er drüben die Antifa / Und denkt bei sich: ‚es müsst die Plagen, / doch jetzt der DGB verjagen. / Irgendetwas läuft hier schief, / Wie gut, dass man das Paulchen rief!‘ / Von jetzt ab, da ist eines klar: Das Paulchen jagt bald Antifa!“ (sic!)
Damit artikuliert Pegida München öffentlich Mordabsichten. Zum einen wird Bezug auf das mutmaßlich von der rechtsradikalen „Wehrsportgruppe Hoffmann“ verübte Oktoberfestattentat genommen. Zum anderen bezieht sich der Text auf das Bekennervideo des NSU. In diesem bekennt sich die rechtsradikale Terrorzelle zu einer Reihe von Mordtaten und Sprengstoffanschlägen, hinterlegt mit Audio- und Filmsequenzen aus der Serie „Der rosarote Panther“.

Deshalb fragen wir:

1. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hat das Zeigen des oben genannten Textes?

2. Welche versammlungsrechtlichen Konsequenzen hat das Zeigen des oben genannten Textes?

3. Gibt es seitens der Polizei und des Verfassungsschutzes eine Neueinordnung von Pegida München?

4. Intensivieren Polizei und Verfassungsschutz die Beobachtung von Pegida München, um diese öffentlich artikulierten Absichten zu verhindern?

5. Prüft das Innenministerium aufgrund der artikulierten Absichten ein Verbot von Pegida München?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:
Dominik Krause
Gülseren Demirel
Mitglieder des Stadtrates