Antrag | 25.06.2019

„Oben ohne“ an der Isar – ein Fall für den Sicherheitsdienst?

Anfrage

Laut Berichterstattung der Münchner Abendzeitung vom 21. und vom 25. Juni 20191 haben Mitarbeiter eines vom städtischen Baureferat beauftragten privaten Sicherheitsdienstes am Freitag, den 21. Juni 2019, zwischen Wittelsbacher- und Reichenbachbrücke „oben ohne“ badende Frauen dazu aufgefordert, ihren Oberkörper zu bedecken. Angeblich hätten diese gegen die Kleiderordnung verstoßen. Den Berichten zufolge sind die Frauen vom Verhalten des Sicherheitsdienstes „eingeschüchtert“ gewesen, Passanten gingen schließlich dazwischen.

Daher fragen wir:

1. Zum Sachverhalt:

a) Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über den Sachverhalt vor?

b) Sind der Verwaltung ähnliche Zwischenfälle in der Vergangenheit bekannt?

2. Zur Kommunalen Badebekleidungsverordnung:

a) Was genau besagt die Kommunale Badebekleidungsverordnung, auf welche das Baureferat am 25. Juni gegenüber der Abendzeitung verweist, über das oberkörperfreie Baden in Bereichen, in denen das Nacktbadeverbot gilt?

b) Inwieweit unterscheidet die Kommunale Badebekleidungsverordnung zwischen den Geschlechtern?

c) Falls sie zwischen den Geschlechtern unterscheidet, worauf begründet sich diese Unterscheidung?

3. Zum Sicherheitsdienst und dessen Befugnissen

a) Um welchen privaten Sicherheitsdienst handelte es sich in diesem Fall?

b) Sind die von der Stadt beauftragten Sicherheitsdienste angewiesen, die Einhaltung des Nacktbadeverbots zu kontrollieren und umzusetzen?

Initiative:

Dominik Krause, Katrin Habenschaden, Anja Berger, Herbert Danner, Angelika Pilz-Strasser, Sebastian Weisenburger, Jutta Koller, Thomas Niederbühl

Mitglieder des Stadtrates

1 https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.empoerung-an-der-isar-security-weist-nackte-frauen-zurecht-das-sagt-die-stadt.bbdfb2c4-1e03-4efb-ab0a-40f8d01529e1.html