Pressemitteilung | 18.02.2019

Ohne Benachteiligung mit Rollstuhl oder Kinderwagen in öffentlichen Verkehrsmitteln

P R E S S E M I T T E I L U N G

Immer wieder müssen RollstuhlfahrerInnen oder Eltern, die mit Kinderwagen unterwegs sind, an Bushaltestellen zurückbleiben, weil ihnen die Mitfahrt auf Grund von Überfüllung des Busses verweigert wird. Das kann auch mehrmals hintereinander vorkommen – und dann summieren sich die Verspätungen zu einem veritablen Ärgernis und zu einer inakzeptablen Benachteiligung.
Die Stadträte Sebastian Weisenburger und Oswald Utz haben daher die Initiative ergriffen, um diesen Missstand abzustellen oder wenigstens so weit wie möglich einzudämmen. In einem Antrag fordern sie zu prüfen, ob die von solchen Zurückweisungen Betroffenen im Rahmen der MVG-Garantie entschädigt werden können. Mittelfristig streben sie an, derartige Fälle z.B. durch intelligenten Fahrzeugeinsatz und eine entsprechende Taktplanung auf null zu reduzieren.
Sebastian Weisenburger: „Obwohl niemand die Absicht hat, RollstuhlfahrerInnen oder Leute mit Kinderwagen zu benachteiligen, sind sie bei starkem Verkehrsaufkommen im ÖPNV  immer wieder die Leidtragenden. In einer Stadt, die sich Familienfreundlichkeit und Inklusion auf die Fahnen geschrieben hat, ist das auf die Dauer nicht hinnehmbar.“
Oswald Utz: „Die Träger des Öffentlichen Nahverkehrs haben eine Beförderungspflicht. Wenn Inklusion nicht nur ein Thema von Sonntagsreden sein soll, steht die MVG in der Pflicht, ihre Busfahrten so zu organisieren, dass man als Rollstuhlfahrer nicht reihenweise Busse davonfahren lassen muss, weil schlichtweg kein Platz mehr da ist.“