Antrag | 12.03.2014

Platz fürs Fahrradparken durch mehr Pflege der Fahrradabstellanlagen – “damen-“ und herrenlose Räder häufiger entfernen!

Antrag

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in München zukünftig pro Jahr mindestens drei große Schrottrad-Beseitigungsaktion (Frühling, Sommer, Herbst) durchzuführen. Dabei sollen neben (offensichtlich fahruntauglichen) Schrotträdern auch sog. herrenlose Räder, die offensichtlich seit Monaten nicht mehr benutzt worden sind, konsequent entfernt werden, um in den öffentlichen Radlabstellanlagen dringend benötigte freie Plätze zu schaffen.
2. Hierfür soll die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der MVG und dem MVV ein umfassendes Konzept entwickeln und dem Stadtrat vorstellen. Explizit sollen in dem Konzept Lösungsvorschläge zu folgenden Themenkomplexen erarbeitet werden:

  • Die Beseitigungsaktionen sollen sich nicht nur auf die großen Fahrradabstellanlagen an neuralgischen Punkten wie Hauptbahnhof, Sendlinger Tor oder Odeonsplatz beschränken, sondern stadtweit an allen U- und S – Bahn-Stationen, sowie sämtlichen öffentlichen Fahrrad-Abstellanlagen regelmäßig durchgeführt werden.
  • Die in Frage kommenden Räder sollen zunächst mit farbigen Banderolen gekennzeichnet werden. Wurden sie z.B. nach sechs Wochen nicht bewegt, kann bei der (rechtlichen) Bewertung vor Ort, ob ein abgestelltes Fahrrad als Schrottrad oder herrenloses Rad anzusehen ist, das Ermessen großzügig ausgeübt werden. Die beseitigten Räder sollen allerdings mindestens zwei Monate lang aufbewahrt werden.
  • Die Münchner Radlhauptstadt-Kampagne soll das Thema Schrottradbeseitigung ebenfalls aufgreifen und unterstützend kommunikativ begleiten. So sollen die Bürgerinnen und Bürger einerseits für die mit den „Schrotträdern“ verbundene Problematik sensibilisiert und anderseits informiert werden, dass solche Räder, die über einen längeren Zeitraum abgestellt und nicht genutzt werden, von der Stadt regelmäßig entfernt und für gewisse Zeit aufbewahrt werden.

Begründung:

Mit der erfreulichen, deutlichen Zunahme des Radverkehrs um über 70 % in den letzten 10 Jahren hat sich auch die Anzahl sogenannter Schrotträdern sowie herrenlosen Räder, die offensichtlich seit langer Zeit nicht mehr benutzt werden, besonders an S- und U-Bahn-Stationen aber auch in allen anderen öffentlichen Fahrradabstellanlagen deutlich erhöht.

Dadurch werden die freien Kapazitäten der städtischen Radlständer erheblich eingeschränkt. Um eine Verbesserung der Stellplatzsituation zu bewirken und die bereits vorhandenen Abstellanlagen besser zu nutzen, ist daher eine Intensivierung der jährlichen Aufräumaktionen notwendig.

Die Beseitigung von Schrotträdern, die vom Baureferat neben den anderen Aufgaben des Straßenunterhalts wahrgenommen wird, ist rechtlicher nicht unproblematisch und wird deshalb in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt. Offensichtliche Schrotträder, also Fahrräder, die deutlich erkennbar nicht mehr fahrtauglich sind, sowie Fahrradteile können problemlos beseitigt werden, weil sie per Definition rechtlich nicht mehr als Fahrrad gelten.

Die Entfernung sogenannter „herrenloser“ Räder, bei denen zu vermuten ist, dass sie seit langer Zeit nicht mehr benutzt worden sind und die von Ihrem Besitzer/ihrer Besitzerin aufgegeben worden sind, stellt sich rechtlich etwas schwieriger dar. Denn nach der StVO ist das Parken von Fahrrädern auf öffentlichem Verkehrsgrund – und dies gilt auch für Fahrradabstellanlagen – ohne zeitliche Einschränkung erlaubt und sonst nicht weiter geregelt. Es gelten lediglich die allgemeinen Grenzen der Rechtsausübung, was bedeutet, dass keine vermeidbare Belästigung oder Behinderung anderer sowie keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegen dürfte. Ansonsten ist das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichem Verkehrsgrund grundsätzlich unbefristet erlaubt.

Dies führt dazu, dass vom Baureferat nur eindeutig als Schrott eingestufte Räder entfernt werden, während zahlreiche herrenlose Räder, die ebenfalls nicht mehr benutzt werden und vorhandene Stellplätze z.T. über Jahre blockieren, erst dann entfernt werden, wenn sie durch witterungsbedingte Zerstörung und Vandalismus nach Monaten und Jahren auch als Schrotträder definiert werden können.

Nach Einschätzung der MVG werden durch die Schrottrad-Beseitigungsaktionen des Baureferates ca. 5 % der Fahrräder entsorgt. Die MVG geht nach eigenen Erhebungen jedoch davon aus, dass im Umfeld der ÖPNV-Haltepunkte schätzungsweise bis zu 50 % der abgestellten Fahrräder als „herrenlos“ einzustufen sind.

Zahlreiche andere deutsche Städte gehen hier konsequenter und auch kreativer vor. So setzt beispielsweise die Stadt Münster sog. Banderolen ein, die an herrenlosen Rädern sichtbar befestigt werden und auf die bevorstehende Räumung hinweisen. Nach einer gewissen Übergangszeit werden die Räder dann beseitigt, wenn sie vom Besitzer innerhalb der angegebenen Frist nicht selber entfernt worden sind. Die MVG hat im letzten Jahr an Fahrradstellplätzen auf ihrem eigenen Grund erfolgreich mit Banderolen gearbeitet. Entsprechend sollte diese Maßnahme auch im Konzept des Baureferates Berücksichtigung finden.

Die erheblichen Kosteneinsparungen und andere Wirtschaftlichkeitsaspekte, die mit der Entfernung von herrenlosen Rädern verbunden sind, müssen in dem Konzept berücksichtigt werden. Denn während die Neuerrichtung eines öffentlichen Fahrradstellplatzes mit geschätzten Kosten von rund 250 Euro zu Buche schlägt, entstehen für die Entfernung von herrenlosen Rädern (inkl. Einlagerung) Kosten von insgesamt nur ca. 15 Euro pro Rad. (Quelle: Erhebung MVG).

 

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Paul Bickelbacher
Sabine Nallinger
Herbert Danner
Mitglieder des Stadtrates