Antrag | 01.03.2010

Prüfung einer Kooperation des Krankenhauses Harlaching mit dem Krankenhaus für Naturheilweisen.

Antrag

 

Prüfung einer Kooperation des Krankenhauses Harlaching mit dem Krankenhaus für Naturheilweisen.
Die Städtische Klinikum München GmbH prüft die Möglichkeiten einer Kooperation des Krankenhauses Harlaching mit dem Krankenhaus für Naturheilweisen.

Dem Stadtrat wird dargestellt:

  • inwiefern diagnostische Möglichkeiten für beide Krankenhäuser gemeinsam nutzbar wären.
  • wie eine Kooperation und der fachliche Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Kliniken organisiert werden könnte.
  • wie ein unkomplizierter Austausch von Patientendaten unter Berücksichtigung von Datenschutzrichtlinien ermöglicht werden könnte.

Begründung:

Das Krankenhaus für Naturheilweisen (KfN) wurde 1968 auf Erbbaurechtsbasis auf dem Gelände des städtischen Krankenhauses Harlaching errichtet und wird von einer gemeinnützigen Stiftung des privaten Rechts betrieben.

Nicht nur die räumliche Nähe bietet eine gute Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit der beiden Häuser. Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen, onkologischen und chronisch entzündlichen Erkrankungen befinden sich oft in einer verzweifelten Lage, wenn klassisch schulmedizinische Therapieverfahren nicht zu den erhofften Behandlungsergebnissen führen. Viele chronisch Kranke setzen ihre Hoffnung dann auf alternativmedizinische Methoden. Dabei stehen sie meist vor einem nahezu unüberschaubaren Markt an unterschiedlichsten alternativen Behandlungskonzepten, die nicht immer seriös und evidenzbasiert sind.

Umso wertvoller ist die Arbeit einer Klinik wie der KfN, die auf Grundlage wissenschaftlich gestützter Therapie-Leitlinien arbeitet. Im Rahmen einer Kooperation wäre sichergestellt, dass gemeinsame Patienten beider Kliniken nicht endgültig von der Schulmedizin „abgekoppelt“ würden.

Schul- und alternativmedizinische Verfahrensweisen kämen im Sinne einer sogenannten komplementärmedizinischen Behandlungsweise parallel zum Einsatz. Bei massiver Verschlechterung von Krankheitsverläufen beispielsweise wäre ohne zeitliche Verzögerungen die Einleitung lebensnotwendiger Therapien (wie etwa von Chemotherapien) möglich.

Eine Umfrage des Allensbach-Instituts bestätigt die Notwendigkeit komplementärmedizinischer Behandlungsweisen: Zwei Drittel aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger befürworten eine naturheilkundlich-homöopathische Behandlung neben der schulmedizinischen.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Dr. Florian Vogel
Lydia Dietrich