Antrag | 21.09.2009

Saisonale Umwandlung von Kfz-Stellplätzen zu Freischankflächen

Antrag

1. Das Kreisverwaltungsreferat ermöglicht bei schmalen Gehsteigbreiten, die keine Freischankfläche auf dem Gehsteig vertragen bzw. diesen in großem Grade verschmälern, eine saisonale Umwandlung von Kfz-Stellplätzen zugunsten von Freischankflächen.

2. Die saisonale Umwandlung sollte jeweils auf eine Sommersaison begrenzt sein und muss dann neu beantragt werden. Das Entscheidungsrecht liegt bei den zuständigen Bezirksausschüssen.

3. Die Sondernutzungsgebühr bemisst sich an den im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung durch das Kfz-Parken erzielbaren Einnahmen.

Begründung

Zahlreiche Gehsteige sind zu schmal für Freischankflächen auf dem Gehsteig, d.h. es würden weniger als die in München vereinbarten erforderlichen 1,60 m für Fußgänger verbleiben bzw. bei stark frequentierten Gehsteigen die entsprechenden größeren erforderlichen Breiten. Zudem sind an manchen Stellen derzeit Freischankflächen genehmigt, obwohl die Restbreite von 1,60 m für hoch frequentierte Gehsteige zu schmal ist.

In vielen europäischen Städten werden schon jetzt saisonal und provisorischFreischankflächen auf Kosten von Kfz-Stellplätzen mit Hilfe von Holzpanelen eingerichtet.

Für diese saisonale und damit vorübergehende Umwandlung von Kfz-Stellplätzen zugunsten von Freischankflächen sprechen folgende Gründe.

  • Freischankflächen sind im Sommer überlebenswichtig für die Gastronomie und sehr beliebt bei der Bevölkerung
  • bisher wurden Freischankflächen immer nur zu Lasten des Fußverkehrs eingerichtet, mit oft unguten Kompromissen
  • der Anteil des Kfz-Verkehrs schwankt saisonal. Im Sommer, wenn mehr Fahrrad gefahren wird, werden weniger Kfz-Stellplätze für den Zielverkehr benötigt, so dass einige Stellplätze für Freischankflächen zur Verfügung gestellt werden können
  • angesichts der Fluktuation von gastronomischen Betrieben wäre eine dauerhafte Umwandlung von Kfz-Stellplätzen häufig nicht sinnvoll.

 

Die Entscheidung, ob ein Kfz-Stellplatz saisonal umgewandelt werden kann, sollte bei den Bezirksausschüssen liegen, die bereits über die Freischankflächen auf Gehsteigen entscheiden.

Da die meisten der potenziell saisonal umzuwandelnden Kfz-Stellplätze in Bereichen mit Parkraummanagement liegen dürften, wäre eine Vergütung an die LH München in Höhe der entgangenen Einnahmen pro Saison und Kfz-Stellplatz angemessen.

Bündnis ’90/Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Paul Bickelbacher
Sabine Nallinger