Pressemitteilung | 07.12.2010

Sexuelle Dienstleistungen für Behinderte? Nicht in Oberbayern!

P R E S S E M I T T E I L U N G

Sexuelle Dienstleistungen für Behinderte?
Nicht in Oberbayern!

Die Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste, Lydia Dietrich, hat der Regierung von Oberbayern „ein hartnäckiges Festhalten an restlos überholten Moralvorstellungen vorgeworfen.“

Grund der Kritik ist die Ablehnung einer vom Behindertenbeirat und, auf Antrag der grün-rosa Fraktion, vom Stadtrat geäußerten Anregung, für Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, Ausnahmen von der Sperrbezirksverordnung zu machen. Regierungspräsident Hillebrand hat der Stadt mitgeteilt, dass dem Wunsch aus „sicherheitsrechtlichen Bedenken“ nicht entsprochen werden könne. Als Grund nennt er eine angebliche Gefährdung der Menschen mit Behinderungen durch die mit der Prostitution verbundene Kriminalität und die Tatsache, „dass diese sozialen Einrichtungen dann zu verrufenen Orten nach Art. 13 PAG würden.“

Lydia Dietrich: „Es ist immer dasselbe mit den CSU-dominierten bayerischen Behörden: Wenn sie nur das Wort >Prostitution< hören, holen sie zuerst die Moralkeule und dann den Polizeiknüppel hervor. Im 21. Jahrhundert sollten wir ein weniger verkrampftes und moralinsaures Verhältnis zur Sexualität und auch zu sexuellen Dienstleistungen entwickelt haben. Da viele Menschen mit Behinderungen innerhalb des Sperrbezirks wohnen und die meisten Bordelle nicht barrierefrei sind, kommt die Sperrbezirksverordnung für sie staatlich verordneter Enthaltsamkeit gleich. Was anderswo längst praktiziert wird – ein liberaler Umgang mit dem Thema Prostitution – ist im Freistaat Bayern offenbar unmöglich. Denn hier gehen die Uhren anders: Jeder soziale und emanzipatorische Fortschritt wird von der CSU und ihrer stockkonservativen Beamtenschaft erst einmal bekämpft und 10-15 Jahre hinausgezögert. Wir werden uns also weiterhin für die Rechte von Behinderten auf Sexualität einsetzen müssen.“