Antrag | 23.05.2019

Sicherheitsoffensive der Stadt an gefährlichen Kreuzungen

Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der nächsten Vollversammlung am 26.06.2019

  • Die LH München verhängt für alle Kreuzungen mit Gefährdungspotential ein Durchfahrverbot für LKW ohne Abbiegeassistent.
  • Gemeindestraßen werden an Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten baulich so gestaltet, dass freie Sichtbeziehungen für und auf den Radverkehr gegeben sind und Kraftfahrzeuge möglichst nur langsam abbiegen können. Radwege werden dort an Ampeln baulich so gestaltet, dass eine Fahrradampel mit Gelbphase möglich ist und ausreichend große Radaufstellflächen vorhanden sind. Bei der Querung von nicht bevorrechtigten Straßen oder Ein- und Ausfahrten werden sie ohne Höhenveränderung weitergeführt.
  • Die Stadtverwaltung macht weitere Vorschläge, wie Unfälle mit rechtsabbiegenden Kfz und LKW wirksamer verhindert werden können.

Begründung

Erneut hat die Stadt den Tod eines Kindes zu beklagen, das von einem rechtsabbiegenden LKW überfahren wurde. Obwohl sich der Elfjährige nach dem momentanen Stand der Aufklärung regelkonform verhalten hat, wurde er von dem LKW-Fahrer übersehen und erfasst. Nach dem tödlichen Unfall einer Neunjährigen am Frankfurter Ring im Mai 2018 ist dies zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres ein tragischer und gleichzeitig alarmierender Beleg für die vor allem für Kinder und ältere Menschen gefährlichen Sicherheitsdefizite auf den Münchner Straßen.
Die EU hat die verpflichtende Einführung des Abbiege-Assistenten für neue LKW auf 2024 terminiert. Das Bundesverkehrsministerium hat offensichtlich nicht die Absicht, diesem Termin vorzugreifen und eine entsprechende Vorschrift auf nationaler Ebene auf den Weg zu bringen. Da vom Zeitpunkt der verpflichtenden Einführung bis zur völligen Marktdurchdringung noch einmal Jahre vergehen werden, ist mit einer Verbesserung der Verkehrssicherheit erst in einer ferneren Zukunft zu rechnen. Mit anderen Worten: Es ist eine Frage der Zeit, bis erneut ein Mensch zu Tode kommt.
Der Stadtrat steht vor der Entscheidung, diese hinhaltende Behandlung eines lebensbedrohlichen Problems zu akzeptieren oder selbst die Offensive zu ergreifen. Dazu gehört zum Beispiel die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die in einem Rechtsgutachten der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse zum Thema „Straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten zur Regelung von Lastkraftwagen ohne Abbiegesicherheitssysteme“ aufgezeigt werden (>>>hier). Das Gutachten kommt in seinem Fazit zu dem Schluss: „(…) Als Ergebnis der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung bleibt festzuhalten, dass es rechtlich möglich ist, die Durchfahrt von LKW ohne Abbiegesicherheitssysteme auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 S. 1 StVO einzuschränken, sofern eine situative Gefährdungslage vorliegt. Die Straßenverkehrsbehörden haben die Kriterien aus Abschnitt 3.3 zu prüfen und dabei den Besonderheiten der Lage vor Ort Rechnung tragen (…).“

Bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr sind ebenfalls mit Priorität einzuleiten. Der Beschlusstext des Bürgerbegehrens Radentscheid bietet auch hierfür eine geeignete Grundlage.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Sebastian Weisenburger
Katrin Habenschaden
Dr. Florian Roth
Angelika Pilz-Strasser
Paul Bickelbacher
Anna Hanusch
Anja Berger
Herbert Danner

Mitglieder des Stadtrates