Antrag | 22.11.2018

Sicherstellung der Barrierefreiheit in Anlagen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften

Antrag

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG legen dem Stadtrat zeitnah und detailliert Informationen zur Umsetzung barrierefreien Bauens und Wohnens in ihren aktuell bestehenden Wohnanlagen vor und erklären sich dazu, inwiefern Barrierefreiheit bei zukünftigen Bau- und Planungsvorhaben berücksichtigt werden soll. Zudem entwickeln GWG und GEWOFAG ein Konzept zur regelmäßigen Prüfung und Berichterstattung bezüglich etwaiger Fortschritte und Versäumnisse. Die hierfür dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel werden eingestellt.

Begründung:
Am 1. Januar 2016 traten die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Kraft. Ziel 11 beschreibt notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung nachhaltiger und inklusiver Städte weltweit. Bis 2030 soll dabei unter anderem der Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum für alle sichergestellt werden sowie die Verstädterung und Siedlungsplanung inklusiv gestaltet werden. Zudem soll bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die über integrierte Politiken und Pläne zur Förderung der Inklusion verfügen, deutlich erhöht werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zur nationalen Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele verpflichtet und muss basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention konsequente Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven und vielfältigen Gesellschaft ergreifen.
Die Landeshauptstadt München versucht dieser Verpflichtung mit ihrem aktuell laufenden 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu entsprechen. Ende des Jahres 2018 soll zudem ein zweiter Aktionsplan vorgestellt werden.
Trotz dieser begrüßenswerten Initiative besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf, vor allem im Bereich barrierefreies Bauen und Wohnen. Dies bestätigt auch die Evaluation der Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Rahmen des ersten Aktionsplans, die zwar eine höhere Sensibilität seitens der Planerinnen und Planer feststellt, gleichzeitig aber eine mangelhafte praktische Umsetzung kritisiert. Verwunderlich ist dabei, dass eine konkrete Kontrolle der städtischen Wohnungsanlagen diesbezüglich nicht vorgesehen ist. Da die Stadt eine Vorreiterrolle anstrebt, ist dies besonders kritisch zu bewerten.
Der Fraktion Grüne – rosa liste liegen aktuell Beschwerden vor, wonach in den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Barrierefreiheit unzureichend umgesetzt und gefördert wird. Der konkrete Fall bezog sich auf eine Mieterin mit Mobilitätseinschränkung, die trotz mehrfacher Hinweise auf die Dringlichkeit des Anliegens bei der notwendigerweise gegenfinanzierten Einrichtung eines elektronischen Türöffners unzureichend seitens GWG unterstützt wurde.
Mit diesem Antrag soll die notwendige Transparenz geschaffen werden, damit die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ihrem hohen Anspruch an soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit gerecht werden können und in Zukunft eine tatsächliche Vorreiterrolle im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion einnehmen.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Oswald Utz
Jutta Koller
Anna Hanusch
Katrin Habenschaden
Anja Berger
Paul Bickelbacher
Herbert Danner

Mitglieder des Stadtrates