Antrag | 16.02.2018

Sollen die Vermittlungsstellen in den Sozialbürgerhäusern aufgelöst werden?

Anfrage

Nach uns vorliegenden Informationen sollen die Vermittlungsstellen in den Sozialbürgerhäusern (SBH) aufgelöst werden. Demnach soll die Bezirkssozialarbeit (BSA) künftig die Aufgaben der Vermittlungsstellen noch zusätzlich übernehmen. Abgesehen davon, dass die BSA ohnehin bereits jetzt voll ausgelastet ist, stellt sich auch die Frage, wie die derzeitige hohe Qualität bei der Unterbringung von Jugendlichen aufrechterhalten werden kann, die abgestimmt auf die Ziele des Jugendhilfeplans nach passgenauen Einrichtungen sucht. Bei der Konzeption der Sozialbürgerhäuser hatte sich der Münchner Stadtrat genau wegen dieser hohen Qualität bei der Unterbringung und Verselbstständigung bewusst für die Vermittlungsstellen entschieden.

Daher fragen wir:

1.) Stimmt es, dass die Vermittlungsstellen in den Sozialbürgerhäusern aufgelöst werden sollen?

2.) Wer soll künftig die Aufgaben der Vermittlungsstellen übernehmen und wie soll dies organisiert werden?

3.) Was heißt das für die Qualität der Unterbringung? Wie wird gewährleistet, dass die hohe Qualität bei der Unterbringung von Jugendlichen entsprechend den Zielen im Jugendhilfeplan aufrechterhalten bleibt?

4.) Wie wird die fachliche Unterstützung für die Verselbstständigung von Jugendlichen gewährleistet?

5.) Wer übernimmt nun die Begleitung und Kontrolle der Hilfeplanverfahren?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Initiative: Gülseren Demirel, Jutta Koller, Oswald Utz.
Mitglieder des Stadtrates