Antrag | 20.09.2018

Stellplatzablösemittel sinnvoll verwenden – mehr Sorgfalt beim 2000-Stellplätze-Programm

Antrag

Bei privaten Stellplatzeinrichtungen, die im Rahmen des 2000-Stellplätze-Programms einen Zuschuss aus den Stellplatzablösemitteln bekommen haben, wird die Vermietung an Berechtigte regelmäßig erfasst und mit vergebenen Parklizenzen abgeglichen. Um Leerstand zu verhindern wird für neue Stellplätze des Programms eine Preisobergrenze festgelegt.

Begründung:
Der Abriss der Parkgarage Rupprechtstraße 22 macht deutlich, dass bei privaten Stellplatzeinrichtungen, die im Rahmen des 2000-Stellplätze-Programms einen Zuschuss aus den Stellplatzablösemitteln bekommen haben, eine Preisobergrenze und Kontrolle erforderlich ist. Sinn der Förderung wäre es eigentlich gewesen, dass die bezuschussten Stellplätze an berechtigte Anwohner vermietet werden und diese auch ihr Auto dort abstellen, damit im öffentlichen Raum Platz für alternative Nutzungen frei gemacht wird. Es stellte sich jedoch heraus, dass viele Plätze leer standen bzw. an Nichtberechtigte vermietet wurden. Es ist auch davon auszugehen, dass berechtigte Mieter – mangels Kontrolle – zusätzlich eine Anwohnerlizenz erhalten konnten. Wäre die Parkgarage nicht abgerissen worden, wäre auch niemanden aufgefallen, dass der Zuschuss derart ins Leere läuft. Leerstand und Vermietung an Nichtberechtigte dürften auch in anderen Fällen des 2000-Stellplätze-Programms eher die Regel als die Ausnahme sein.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Anna Hanusch
Sabine Nallinger
Mitglieder des Stadtrates