Antrag | 07.01.2009

Transparenz im Taxigewerbe

Anfrage
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Erhöhung der Taxitarife und der Vergabe neuer Taxikonzessionen in München, bitten wir das Kreisverwaltungsreferat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Taxikonzessionen sind in München aktuell vergeben und wie viele sind zur Zeit von der Betriebspflicht befreit?

2. Wie hoch ist die Gebühr für eine Taxikonzession?

3. Wie viele Konzessionen wurden in den letzten 10 Jahren an das KVR zurückgegeben, eingezogen oder nach Erteilung nicht in Betrieb genommen?

4. Was passiert mit diesen „stillgelegten“ Konzessionen?

5. Werden Konzessionen von TaxiunternehmerInnen, die ihr Taxi nicht mehr betreiben, an Dritte vergeben und wenn ja, an wen und zu welchen Konditionen?

6. Ist die Taxi München eG Nutznießer dieser Rückgaben?

7. Wie viele Konzessionen waren innerhalb der letzten zehn Jahre davon betroffen?

8. Wird eine Vermittlungsgebühr durch die Taxi eG bei der weiteren Vergabe solcher Konzessionen erhoben?

9. Warum werden nicht alle „alten“ Konzessionen an das KVR zurückgegeben?

10. Welche gesetzlichen Vorschriften bestehen für die Vergabe von Taxikonzessionen?

11. Trifft es zu, dass das KVR beabsichtigt, den Stadtrat mit der Vergabe neuer Taxikonzessionen in München zu befassen?

12. Wie schätzt das KVR die Lage der TaxiunternehmerInnen und -fahrerInnen in München in Hinsicht auf Finanzkrise, steigende Energiepreise und Investitionskosten, steigende Sozial- und Vorsorgekosten und allgemein steigendem Kostendruck ein?

Für die Bereitstellung der Rufsäulen an den Taxistandplätzen, die von der Taxi-München eG unterhalten werden, verlangt die Taxigenossenschaft von den TaxiunternehmerInnen zwingend die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und eine Gebühr. Als Nicht-Mitglied in der Genossenschaft darf sich ein Taxifahrer nicht an der Auftragsvergabe über Rufsäulen und Genossenschaftsfunk beteiligen.

13. Gibt es eine Alternativen für Nicht-Mitglieder der Taxigenossenschaft, an Fahr- und Funkaufträge zu kommen? (In Wien wird die Teilnahme über eine Gebühr geregelt und die Mitgliedschaft ist nicht zwingend)

14. Welche Regelungen sind aus anderen deutschen Städten bekannt?

15. Erteilt das KVR für die Taxistandplätze eine Sondernutzungserlaubnis und wie hoch ist die jährliche Gebühr, die das KVR für diese Sondernutzung im öffentlichen Raum von der Taxigenossenschaft und Nichtmitglieder der Genossenschaft verlangt?

16. Nachdem die Rufsäulen auch als Werbeflächen zur Verfügung stehen, sind von dieser Möglichkeit der Werbung, Nichtmitglieder der Taxi eG ausgeschlossen. Wie schätzt das KVR diese Monopolstellung der Taxi eG ein?

17. Wie verläuft für die UnternehmerInnen die Umstellung von Sprech- auf Datenfunk und welche Kosten ergeben sich daraus?

Lydia Dietrich
Stadträtin