Antrag | 26.01.2017

Was tut die Stadt um die MitarbeiterInnen im Rathaus vor der Lärmbelastung durch die Baustelle für die 2. S-Bahn-Stammstrecke zu schützen?

Anfrage

Am 5. April diesen Jahres soll die Grundsteinlegung für den Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke erfolgen. Dies bedeutet an mehreren Stellen der zentralen Innenstadt gigantische Baumaßnahmen für die nächsten 10 Jahre oder länger. Der Marienhof wird – nachdem er seit einigen Jahren wieder begrünt war – dafür zu einer Großbaustelle. Mit schwersten Gerätschaften wird hier ein Bahnhof und ein Abschnitt des Tunnels in enormer Tiefe gegraben. Diese Baustelle wird mit einer massiven Dauerlärmbelastung für die gesamte Anwohnerschaft des Marienhofs einhergehen. Mehrere Anlieger des Marienhofs haben sich rechtlich gegen dieses Projekt gewehrt und von Seiten des VGH Maßnahmen für den Lärmschutz (u.A. Lärmschutzwände) zugebilligt bekommen1. Die Landeshauptstadt München hat sich bisher nicht mit der Großbaustelle und deren Konsequenzen für die Beschäftigten im Rathaus auseinandergesetzt. Im Vergleich zu den umliegenden Gewerbetreibenden stellt die Stadt München mit großem Abstand die meisten betroffenen Arbeitsplätze. Der dem Marienhof, zugewandten Seite des Rathauses können ca. 80 Büros zugeordnet werden. Rechnet man mit einer durchschnittlichen Belegung von 2 Personen pro Büro, so betrifft dies in Summe ca. 160 Personen. All diese KollegInnen werden während der Bauarbeiten einer enormen Lärmbelastung ausgesetzt, welche mit den Vorkehrungen des Arbeitsschutzes unvereinbar ist. Da das Lüften der Räume im Rathaus derzeit ausschließlich über das Öffnen der Fenster möglich ist, entsteht in diesen Zeitraum ein noch höherer Lautstärkepegel in den Zimmern.

Deshalb fragen wir:

1. Der Tunnel sollte ursprünglich bereits zu Beginn der Olympischen Winterspiele 2018 in München in Betrieb gehen. Man kann daher davon ausgehen, dass die Baustelle für die LHM nicht überraschend kommt. Nach § 3 der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV) hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist die LHM hier bereits tätig geworden?

2. Welche Beeinträchtigungen erwartet die Landeshauptstadt München für die Beschäftigten im Rathaus (Büros zur Seite des Marienhof) durch die Großbaustelle für die zweite Stammstrecke?

3. Hat die Stadt München sich bisher aktiv beim Bauherrn (Deutsche Bahn) um einen verbesserten Lärmschutz für das Rathaus bemüht?

4. Wenn 3 verneint wurde: Warum nicht, und gedenkt die Stadt dies noch zu tun?

5. Welche Möglichkeiten hat die Stadt um die Beschäftigten vor der Lärmbelastung durch die Baustelle zu schützen?

6. Wie und wann wird die Stadt die Beschäftigten über die Beeinträchtigungen durch die Baustelle informieren?

7. Wie kann in Zukunft das Lüften der Räume (v.a. in den Sommermonaten) gewährleistet werden?

8. Gibt es bereits Überlegungen dafür, was zu tun ist, sollte sich (im Verlauf der Bauarbeiten) herausstellen, dass nach der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die Arbeitsbedingungen über einen längeren Zeitraum unzumutbar sind?

Initiative:
Herbert Danner
Paul Bickelbacher
Anna Hanusch
Sabine Nallinger

Mitglieder des Stadtrates