Antrag | 08.03.2011

Umfassende Umsetzung sprachlicher Gleichstellung von Frauen und Männern

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:

Das Direktorium der Landeshauptstadt München überprüft die umfassende Umsetzung sprachlicher Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen der Verwaltung, in allen Texten der Stadt, z.B. in Faltblättern/Infoblättern, Broschüren, Internetseiten, sowie in Formularen und Antragsformularen. Es stellt die Ergebnisse dieser Überprüfung dar und sorgt dafür, dass die Texte und Formulare umgehend umfassend geschlechtergerecht formuliert werden. Gleichzeitig wird die Studie „Frauen sind nicht der Rede wert?“ Sprachliche Gleichstellung in Texten und Veröffentlichungen der Landeshauptstadt Kiel von Friederike Braun (2009) vorgestellt. Ebenso werden in anderen Kommunen wie Konstanz, Wien und Kiel existierende Formulierungshilfen zum Verfassen von gendergerechten Texten und Formularen vorgestellt und auf ihre Anwendbarkeit für die Landeshauptstadt München untersucht.

Begründung:

Das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 verlangt in §1 (2), dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften auch sprachlich zum Ausdruck gebracht wird. Das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ (2008) legt dar, wie dies konkret umzusetzen ist. Eine Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 23.12.03 empfiehlt, in Texten und Formularen entweder beide Geschlechter zu benennen (z.B. die Wählerinnen und Wähler) oder eine neutrale Formulierung zu wählen (die Wählenden). Die Landeshauptstadt München ist mit der Formulierung der Allgemeinen Geschäftsanweisung (AGAM) noch einen Schritt weitergegangen. Dort heißt es unter Abs. 1.8, dass Personenbezeichnungen „entweder geschlechtsneutral sein oder voll ausgeschrieben in weiblicher und maskuliner (sic) Form erscheinen“ sollen. „Wo Personen angesprochen werden, müssen sie nach Geschlecht differenziert werden“. (AGAM Abs. 1.8., Stand: 15.7.2010)

Das ist in München jedoch noch lange nicht die Realität. In einem Artikel über sprachliche Gleichstellung in der Zeitung KOFRA weist die Autorin anhand von Stichproben auf, dass auch in München geschlechtergerechte Formulierungen noch immer nicht in allen Bereichen selbstverständlich sind. So finden sich z.B. in dem Formular zur Gewerbeanmeldung in München nur männliche Formen wie „Betriebsleiter, Gesellschafter und Betriebsinhaber“. Auch im Antrag auf Parkerleichterungen werden genannt: „Handwerker, Handelsvertreter und Soziale Dienste. Die einzige Neutralisierung (Soziale Dienste) findet sich also ausgerechnet da, wo überwiegend Frauen tätig sind.“ (KOFRA, 137/2010/11, s. 5). In ähnlicher Weise sind z.B. in den Unterlagen zur Zweitwohnsteuererklärung des Kassen- und Steueramtes die Bezeichnungen teilweise nicht geschlechtergerecht (Steuerpflichtiger statt Steuerpflichtige Person, Ehegatte soll die Gattin mit einschließen etc.). In Protokollen von Eheschließungen ist von dem Standesbeamten die Rede, selbst wenn eine Frau die Eheschließung vollzogen hat und obwohl die weibliche Formulierung seit einer Gesetzesänderung 2009 explizit möglich ist. Sicherlich finden sich bei gründlicher Untersuchung weit mehr Beispiele.

Es gibt inzwischen über 20 unterschiedliche vergleichende Studien zu der Wirkung von ausschließlich männlichen bzw. geschlechtergerechten Formen. Mit verschiedensten Methoden und Herangehensweisen belegen diese Studien durchgehend, dass die unterschiedlichen Formulierungen eindeutig Auswirkungen auf die Assoziationen der Versuchspersonen haben, sprich, Frauen entweder „mitgedacht“ werden oder eben nicht: Sprache macht Bewusstsein.

Ein immer wiederkehrendes Argument gegen geschlechtergerechte Formulierungen ist der Einwand, Texte würden unleserlich, länger und stilistisch weniger ansprechend. Auch dieses Argument lässt sich in Studien nicht belegen, im Gegenteil, durch elegante Kombinationen verschiedener inklusiver Formen wie Beidnennungen und Neutralisierungen können Texte sogar verständlicher, kürzer und detailgenauer werden. Darüber hinaus sorgen rein maskuline Formen u.U. für Verwirrung, wenn eine Frau gemeint ist, aber von dem Ehegatten, dem Polizisten, dem Diplomvolkswirt die Rede ist. Des weiteren stellen sich direkte Zitate aus Gesetzen für die Dienststellen oft als problematisch dar. Somit werden maskuline Formulierungen aus den amtlichen Gesetzestexten in Formulare übernommen. Dabei wird oft argumentiert, dass aus Gründen der Rechtssicherheit auf eine Anpassung an die geschlechtergerechte Personenbezeichnung verzichtet wird.

Die Landeshauptstadt München ist in vielen Bereichen eine viel beachtete und kopierte Vorreiterin in Sachen Gleichstellung. Mit Abs. 1.8 der AGAM wurde ein wichtiger Meilenstein zur sprachlichen Gleichstellung in München gesetzt. Nun gilt es, tiefer einzusteigen, diesen Fortschritt in der Praxis vollständig umzusetzen und dafür zu sorgen, dass Frauen in allen Bereichen umfassend eingeschlossen sind. Da das Direktorium stadtweit am meisten Überblick hat, scheint es die passende Stelle, um diese Überprüfung federführend zu übernehmen.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Lydia Dietrich
Siegfried Benker
Gülseren Demirel
Jutta Koller