Antrag | 01.07.2009

Umgang mit dementen PatientInnen im städtischen Klinikum München

Antrag

Dem Stadtrat wird dargestellt, wie in den einzelnen Häusern des städtischen Klinikum München mit PatientInnen mit Demenz umgegangen wird. Dabei soll auf folgende Schwerpunkte eingegangen werden:

● Wie sieht die Versorgung von demenzkranken PatientInnen im STKM aus? Wird die Demenz beim Vorhandensein akuter somatischer Beschwerden ausreichend diagnostiziert und existiert ein darauf abgestimmter Behandlungsplan sowie Pflegekonzept?

● Wie kann die verstärkte Betreuung und Pflege, die dieser Personenkreis benötigt, sichergestellt werden? Kann dies mit dem bestehenden Personal bei der in Zukunft steigenden Anzahl an DemenzpatientInnen bewältigt werden und inwieweit ist geplant, ehrenamtliche HelferInnen einzubeziehen?

● Welche speziellen Fortbildungsangebote gibt es für ÄrztInnen und Pflegepersonal des Klinikums im Umgang mit Dementen und wie kann sichergestellt werden, dass diese von möglichst allen wahrgenommen werden?

● Wie kann gewährleistet werden, dass Angehörige ohne lange Wartezeit umfassend über den Krankheitsverlauf informiert werden?

Angehörige sind ja zur Arztvisite nur selten anwesend und von den Demenzkranken selbst können sie keine verlässliche Auskunft bekommen.

● Wie ist bei Entlassung aus dem Krankenhaus sichergestellt, dass Angehörige, der betreuende Pflegedienst bzw. das Pflegeheim über den Verlauf der Heilung und eventuell anstehende Anschlussmaßnahmen umfassend informiert werden?

● Was geschieht, wenn Krankenkassen die Zahlung einstellen, weil der pauschale Zeitrahmen, in dem die jeweilige Krankheit im Klinikum abgerechnet werden kann, überschritten wird, da die Demenz den Genesungsprozess verzögert?

Begründung:

Alle demografischen Untersuchungen zeigen, dass wir uns bei der immer älter werdenden Bevölkerung auch auf einen immer höheren Anteil an Menschen mit Demenz einstellen müssen. Das bedeutet auch, dass sie verstärkt in den Münchner Kliniken versorgt werden müssen, da sie natürlich auch an den gleichen organischen Krankheiten leiden wie alle anderen PatientInnen.

Dementen ist aber meist nicht klar, was ihnen fehlt, warum welche medizinische Maßnahmen vonnöten sind und wie sie sich verhalten müssen, um den Genesungsprozess zu unterstützen. Sie müssen in einem viel höheren Umfang betreut und unterstützt werden, als es der derzeitigen Krankenhausroutine entspricht. Dies kann nur sichergestellt werden, wenn ausreichend Personal – haupt- und ehrenamtlich – bereit steht.

Dieses Personal muss aber im Umgang mit Demenz geschult werden. Oft herrscht ein unklares Bild über das, was Demenzkranke können oder nicht können.

Schwierig ist es für die Angehörigen von dementen PatientInnen, dass sie in der Krankenhausroutine kaum einen Stellenwert haben. DemenzpatientInnen können ihre Belange den Ärzten gegenüber nicht vertreten und sind auch nicht in der Lage, ihre Angehörige mit Informationen zu versorgen. Deshalb ist es wichtig, dass die Angehörigen eine verlässliche Struktur vorfinden, in der sie alle nötigen Informationen bekommen.

Genauso wichtig ist es, dass die Menschen, die die Demenzkranken nach dem Krankenhausaufenthalt weiter betreuen, also Pflegedienst, -heime oder eben die Angehörigen – genau informiert werden, welche Nachversorgung nötig ist. Auch muss im Vorfeld geklärt werden, ob diese Nachsorge sichergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss ein Weg gefunden werden, wie die Patientin oder der Patient länger im Krankenhaus versorgt werden können, bis sichergestellt ist, dass der Heilungserfolg nicht durch zu wenig Nachsorge gefährdet wird. Dies kann länger dauern als bei Menschen, die sich „vernünftig“ benehmen und den pauschalen Zeitrahmen, den Krankenkassen finanzieren, nicht sprengen. Hier muss mit den Krankenkassen ein Extramodell vereinbart werden, das dieser Situation gerecht wird.

Bündnis ’90/Die Grünen – rosa liste

Initiative:

Jutta Koller