Antrag | 27.05.2010

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Antrag

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Der Stadtrat möge beschließen:

Die UN-Kinderrechtskonvention wird in der LH München zur Gänze umgesetzt.

Dem Stadtrat wird über die entsprechenden Maßnahmen zeitnah berichtet.

Begründung:

Vor einigen Wochen fasste das Bundeskabinett den Beschluss, eine Erklärung von 1992 aufzuheben, die die Geltung der UN-Kinderrechtskonvention bisher beschränkte. Damit kann man davon ausgehen, dass in Deutschland zukünftig Kinderrechte ohne Vorbehalte umgesetzt werden und dass die Rücknahme des ausländerrechlichen Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention, die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stärken wird.

Trotz der zwingend vorgeschriebenen Inobhutnahme durch das Jugendamt, die der Gesetzgeber bereits im Oktober 2005 vorgeschrieben hat (§ 42 SGB VIII), verläuft diese in München seit langem unter Vernachlässigung von rechtlichen und fachlichen Notwendigkeiten.

Eine Umsetzung und Anwendung der UN-Kinderrechtskonvention würde unserer Meinung nach bedeuten, dass die minderjährigen Kinder aus der Erstaufnahmeeinrichtung Baierbrunnerstraße unbedingt herauszuholen sind und die Erstaufnahme und das Clearing in einer Jugendhilfeeinrichtung vorzunehmen ist. Dies muss heißen, dass Jugendamt und Jugendhilfeträger gemeinsam ein Konzept entwickeln, das die Vorrangigkeit des Kindeswohls in allen Belangen sicherstellt und mehr Betreuungsangebote in Folgeeinrichtungen zu schaffen sind.

Über die entsprechenden Maßnahmen soll der Stadtrat zeitnah informiert werden.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Siegfried Benker
Gülseren Demirel