Antrag | 04.06.2019

Welche Faktenlage besteht bezüglich des Dolmetscherprojekts für den Gesundheits- und Sozialbereich des Bayerischen Zentrums für Transkulturelle Medizin e.V. (BZM) und wie kann dessen Fortbestehen garantiert werden?

Anfrage

Im April 2018 hat der Stadtrat die Einstellung der Regelförderung durch das Sozialreferat zum 30.09.2018 sowie die Umstellung auf ein europaweites Ausschreibungsverfahren beschlossen (s. Stadtratsbeschluss vom 25.04.2018, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10582). Die zuständige Koordinierungsstelle für Dolmetschertätigkeiten im Sozialreferat (im Folgenden KOR) stellte in der Beschlussvorlage dar, dass lediglich eine „Umschichtung“ der Gelder stattfinden soll. Mit dem Beschluss wurde das Sozialreferat beauftragt, einen neuen Rahmenvertrag für das Sozialreferat und das Kreisverwaltungsreferat für den Zeitraum 01.10.2018 – 31.12.2019 auszuschreiben. Das Auftragsvolumen für das Jahr 2019 wurde – wie in den Jahren zuvor – mit 31.000 Dolmetscherstunden veranschlagt. Das BZM hat das Ausschreibungsverfahren für diesen Zeitraum gewonnen und einen neuen Rahmenvertrag abgeschlossen. Dennoch stellt sich das BZM nun existenziellen Herausforderungen, da das Sozialreferat und das KVR ein wesentlich geringeres Auftragsvolumen als im Rahmenvertrag formuliert abgerufen haben. Die Vermittlungsgebühr für Dolmetscheraufträge musste von 5.50 € auf 24 € zur Weiterfinanzierung des Dolmetscherprojekts (Personal und Infrastruktur) erhöht werden. Allerdings wurde hierbei seitens BZM mit einem Kontingent von 20.000 Dolmetscherstunden kalkuliert. Da 2018 nur 9.745 Std. anstatt der 20.000 als Minimum kalkulierten Stunden abgerufen wurden, musste das BZM bereits Kündigungen aussprechen und Personalstellen um ca. 50% reduzieren. Gleichsam ist laut BMZ das Auftragsvolumen über den städtischen Dienst gestiegen. Weiterhin wurden seitens BMZ die aktuell bestehenden hohen bürokratischen Hürden zur Erstattung der Vermittlungsgebühren für freie Träger durch die KOR kritisiert (s. o.g. Stadtratsbeschluss). Diese Vermittlungsgebühr wird seitens der KOR bei Vermittlung stadtinterner DolmetscherInnen nicht erhoben, was einen klaren Wettbewerbsnachteil darstellt. Zudem wurde im Sinne der Neutralität seitens BZM die Doppelfunktion der KOR bemängelt, die sowohl für das Controlling des Rahmenvertrages und Vergabe externer Leistungen sowie für die Steuerung sozialreferatsinterner Dolmetscherleistungen verantwortlich ist.

Daher fragen wir:

1) Wie viele Dolmetscherstunden wurden 2018 seitens der städtischen KOR stadtintern vermittelt?

2) Wie viele Vermittlungen stadtinterner DolmetscherInnen hat die städtische KOR seit Oktober 2018 an freie Träger vergeben?

3) Ist die Umstrukturierung der Vergabepraxis von Aufträgen an das BZM hin zu einer Mindestabnahmezahl von 20.000 Dolmetscherstunden jährlich zur Existenzsicherung denkbar? Wenn nein, welche weiteren Optionen wären zur Sicherung der ursprünglich veranschlagten Anzahl von 20.000 Dolmetscherstunden jährlich denkbar?

4) Ist eine Entbürokratisierung des Verfahrens für die freien Träger für die Erstattung der erhöhten Vermittlungsgebühr durch die Stadtverwaltung umsetzbar? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

5) Ist eine Trennung der Steuerung sozialreferatsinterner Dolmetscherleistungen und des Controllings des Rahmenvertrages und der Vergabe externer Leistungen im Sozialreferat umsetzbar? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

6) Wie hat sich die Personalsituation der KOR im betreffenden Bereich seit 2017 entwickelt?

7) Wie viele Dolmetscherstunden sollen seitens des Sozialreferats und des KVR für das Jahr 2019 beim BZM abgerufen werden und wie viele wurden bis heute abgerufen?

8) Wie viele MitarbeiterInnen-Schulungen wurden durch die städtische KOR jeweils stadtintern und für freie Träger durchgeführt?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:

Jutta Koller
Anja Berger
Sebastian Weisenburger
Dr. Florian Roth